Fahrradabstellplätze errichten und Förderung nutzen

Für die Errichtung von Radabstellanlagen und E-Ladestationen werden vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) Förderungen zur Verfügung gestellt. Die Förderung richtet sich an Betriebe, Gemeinden und Vereine.

Die Errichtung von Radabstellanlagen sowie E-Ladestationen wird vom Klimaschutzministerium (BMK) auch 2024/2025 unterstützt. Betriebe, Gemeinden und Vereine können die Förderung in Anspruch nehmen.

Was wird gefördert?

Die Förderung deckt die Anschaffung und Sanierung von Radabstellanlagen sowie auch die Anschaffung dazugehöriger E-Ladepunkte. Gefördert wird:

  • Die Anschaffung von versperrbaren bzw. am Fahrradrahmen sicherbaren Radabstellanlagen mit Abstellplätzen für mindestens 10 Fahrräder.
  • Die Errichtung von einem E-Ladepunkt pro Radabstellplatz (pro Ladepunkt ≤ 5kW Abgabeleistung) in Verbindung mit den oben genannten Radabstellanlagen
  • Die Sanierung bestehender Radabstellanlagen, sofern dadurch eine Qualitätsverbesserung erzielt wird.

Beispielsweise können mit dieser Förderung Fahrradboxen, „Fahrradkäfige“ und auch überdachte Anlehnbügel unterstützt werden. Auch Radabstellanlagen ohne Überdachung bzw. in Gebäuden sind förderfähig.

Voraussetzung für die Förderung ist die barrierefreie Zugänglichkeit der Radabstellanlage (fahrend oder schiebend) vom öffentlichen Verkehrsraum aus. Bei E-Ladestationen ist zudem zu beachten, dass nur Anlagen mit Einsatz von Strom aus ausschließlich erneuerbaren Energieträgern gefördert werden.

Höhe der Förderung

Die Berechnung der Förderung erfolgt in Form einer Pauschale und ist abhängig von der Anzahl der Abstellplätze für Fahrräder. Die Förderung ist mit 30 Prozent der förderungsfähigen Kosten begrenzt.

Fahrrad-Abstellplatz Bundesförderung

Pro überdachtem Abstellplatz
(bei Neuerrichtung der Überdachung für Radabstellplätze)

400 Euro
max. 30 Prozent

Pro Abstellplatz ohne Überdachung
(bzw. für Radabstellplätze in Gebäuden)

200 Euro
max. 30 Prozent

Pro Ladepunkt ≤ 5 kW Abgabeleistung

100 Euro
max. 30 Prozent

Weitere Förderdetails

  • Der Antrag auf Förderung kann nach Umsetzung des Projektes gestellt werden, spätestens jedoch neun Monate nach Rechnungslegung.
  • Die Einreichfrist läuft bis 28.02.2025 (12 Uhr), vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Budgetmitteln
  • Betriebe, öffentliche Gebietskörperschaften, Vereine und konfessionelle Einrichtungen reichen hier ein: Jetzt einreichen!

Für diese und weitere Förderungen können Sie den dazugehörigen Leitfaden Aktionsprogramm klimaaktiv mobil – Aktive Mobilität und Mobilitätsmanagement nutzen: Zum Leitfaden

Beratung erwünscht?

klimaaktiv mobil unterstützt Ihre Institution gerne bei der Einreichung. Wenden Sie sich bei Fragen an das entsprechende Beratungsprogramm. Die Kontakte finden Sie unter „Weiterführende Informationen“.

Veröffentlicht am 02.04.2024