Förderaktion "raus aus Öl und Gas"

Ab 1. Jänner 2024 werden technologiespezifische Förderpauschalen vergeben, sowohl für Ein- und Zweifamilienhäuser, als auch für den mehrgeschoßigen Wohnbau. Beim Heizungstausch werden durch Bundes- und Landesförderung durchschnittlich 75 Prozent der Kosten für eine neue Heizung übernommen.

Gefördert wird der Umstieg eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) auf einen Anschluss an ein bestehendes Nah- oder Fernwärmenetz (Fernwärmevorrang). Ist ein Fernwärmeanschluss nicht möglich, wird eine Holzzentralheizung oder eine Wärmepumpe gefördert.

Gefördert werden nicht nur die Kosten des physischen Geräts (also z.B. der Pelletskessel oder die Wärmepumpe), sondern etwa auch Planungskosten, Wärmequellenanlage (Tiefenbohrungen, Erdkollektoren etc. inklusive Grabungsarbeiten), Einbindung ins Heizungssystem, zentrale Heizungsregelung, Speicher, Elektroinstallationen für die Heizung, oder Demontage- und Entsorgungskosten für außer Betrieb genommene Kessel- und Tankanlage.

Förderinformationen mit den aktuellen Neuerungen: umweltfoerderung.at

Kombinationen mit Förderungen in Ihrem jeweiligen Bundesland sind möglich – informieren Sie sich dazu auch in den jeweiligen Förderstellen der Bundesländer (siehe weiter unten).

Auch für Anträge im Mehrgeschoßigen Wohnbau gibt es eine Neuauflage:

Gefördert wird der Ersatz eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) durch ein klimafreundliches Heizungssystem. Gefördert wird in erster Linie der Anschluss an eine hocheffiziente oder klimafreundliche Nah-/Fernwärme. Ist diese Anschlussmöglichkeit nicht gegeben, wird der Umstieg auf eine Holzzentralheizung oder eine Wärmepumpe gefördert.

Ausweitung der Förderung für die „Zentralisierung“ des Heizungssystems in Mehrparteienhäusern

Will man Gasthermen in Wohnungen eines Mehrparteienhauses durch Fernwärme, Wärmepumpen oder andere nicht fossile Systeme ersetzen, ist in den allermeisten Fällen im ersten Schritt eine Zentralisierung des Wärmeverteilsystems im Haus notwendig. Diese Investition ist vom Hauseigentümer bzw. der Eigentümer:innengemeinschaft zu tätigen. Neben einer Förderung in Höhe von 4.000 Euro pro ANGESCHLOSSENER Wohnung, gibt es nun auch noch 2.000 Euro pro VORBEREITETEM Wohnungsanschluss (Leitung bis zur Wohneinheit, aber noch kein Anschluss ans Zentralheizungssystem). Diese Förderung ist für den mehrgeschoßigen Wohnbau insofern wichtig, weil die Investitionskosten für die Zentralisierung im Allgemeinteil des Gebäudes praktisch unabhängig von der anfänglichen Wohnungsanschlussrate anfallen. Die Wohnungsanschlussrate wiederum ist aber vom Gebäudeeigentümer kaum beeinflussbar, weil gemäß Wohnrecht sowohl Mieter:innen als auch Wohnungseigentümer:innen den Anschluss ihres Wohnungsheizsystems an das gemeinsame, zentrale Heizungssystem verweigern können. Insofern kompensiert die erwähnte 2.000 Euro Förderung zumindest einen Teil der anfallenden Investkosten und könnte die Umsetzung von Zentralisierungsmaßnahmen durch Gebäudeeigentümer erleichtern, die wiederum die wichtigste Voraussetzung für den späteren Anschluss von Wohnungen zu schaffen.

Details dazu auf der Website der KPC.

Sind Sie noch unentschlossen, welches nachhaltige Heizungssystem es werden soll? Lassen Sie sich von den Energieberatungsstellen der Bundesländer beraten.

Veröffentlicht am 23.07.2024