Wie und in welchem Ausmaß wird gefördert?
Die Förderung besteht in der Gewährung eines gestaffelten Landesdarlehens in Höhe von max. € 200.000,- pro Förderungsansuchen. Gefördert wird die Errichtung von Eigenheimen (Wohngebäude mit ein oder zwei Wohneinheiten) sowie der Zu- oder Einbau einer neuen abgeschlossenen Wohnung bei einem bestehenden Wohngebäude.
Das Landesdarlehen setzt sich aus einem Grundbetrag und aus einem Zuschlag zusammen. Zumindest einer der angeführten Zuschläge ist verpflichtend nachzuweisen, um eine Förderung in Anspruch nehmen zu können:
Zuschläge | Grundbetrag |
---|---|
Siedlungsschwerpunkt gem. StROG | € 10.000,- |
Verwendung nachwachsender Rohstoffe | € 10.000,- |
klimaaktiv Bronze | € 10.000,- |
klimaaktiv Silber | € 20.000,- |
klimaaktiv Gold | € 30.000,- |
Generationen-Wohnhaus | € 20.000,- |
Eigenheime in Gruppen | € 40.000,- |
Abbruch des Wohnbestands | € 60.000,- |
Zuschläge sind miteinander kombinierbar, ausgenommen die klimaaktiv betreffenden Zuschläge untereinander. Die maximal mögliche Förderhöhe beträgt € 200.000,- pro Förderungsansuchen.
Wo erfahren Sie mehr über den klimaaktiv Gebäudestandard?
Wenn Sie mehr über den klimaaktiv Gebäudestandard wissen wollen, dann können Sie sich auf der Website von klimaaktiv informieren.
Information und Beratung zu klimaaktiv Gebäude
klimaaktiv Gebäude wird österreichweit von Partnern betreut. Unser Regionalpartner in der Steiermark ist die Energieagentur Steiermark GmbH.