Die Sprache der Nachhaltigkeit

CSRD, ESG, CCF und ESRS sind nur ein paar Abkürzungen aus der Sprache der Nachhaltigkeit. Im folgenden Beitrag sind Sie eine Auflistung von Abkürzungen und Begriffen aus der Welt der Nachhaltigkeit mit kurzen Erklärungen. (Die Liste wird laufend aktualisiert.)

Begriffe

Um die Zusammengehörigkeit der Begriffe und Abkürzungen darzustellen, sind die Tabellenfelder farblich hinterlegt. 

 

Abkürzungen

Abkürzung Erklärung

CCF

Corporate Carbon Footprint,
CO2-Fußabdruck: Darstellung der Treibhausgasemissionen einer Organisation innerhalb einer definierten Systemgrenze.

ESG

Environmental, Social, Governance:
3 nachhaltigkeitsbezogene Verantwortungsbereiche von Unternehmen, nach denen berichtet wird.

GWP

Global Warming Potential:
Klimawirksamkeit von Treibhausgasen über einen bestimmten Betrachtungszeitraum.

NFRD

Non-Financial Reporting Directive, wird durch CSRD abgelöst.

NaDiVeG

Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz:
Umsetzung der NFRD-Richtlinie der EU auf nationaler Ebene.

NaBeG

Nachhaltigkeitsberichtsgesetz:
Umsetzung der CSRD-Richtlinie der EU auf nationaler Ebene.

CO2e

Kohlenstoffdioxid-Äquivalent:
Einheit zur Darstellung klimaschädlicher Gase auf die Bezugsgrüße CO2.

CSRD

Corporate Sustainability Reporting Directive:
EU Richtlinie zur erweiterten Nachhaltigkeitsberichterstattung.

EFRAG

European Financial Reporting Advisory Group:
Vereinigung, die der EU-Kommission technische Beratung zu den EU Standards der Nachhaltigkeitsberichterstattung liefert.

DNSH

Do no significant harm:
Grundsatz zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen der Umweltziele in der EU Taxonomie.

ESRS

European Sustainability Reporting Standards:
Standards der EU für Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen.

CapEx

Capital Expenditures = Investitionsausgaben
Ausgaben für langfristige Investition in Vermögenswerte, z.B. Produktionsmaschinen oder Kauf von Gebäuden

OpEx

Operational Expenditures = Betriebsausgaben
Ausgaben für den täglichen Betrieb des Unternehmens, z.B. Rohstoffe für Produktion oder Mieten

 

Begriff Erklärung

EU-Taxonomie

Klassifizierungssystem für nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten: definiert, welche Investitionen und wirtschaftliche Tätigkeiten in der EU als grün und ökologisch nachhaltig gelten.

Klimaneutralität

Ein Unternehmen oder ein Produkt gelten im Allgemeinen als klimaneutral, wenn dieses keine klimaschädlichen Emissionen verursacht bzw. verbleibende Treibhausgase durch zertifizierte Ausgleichsprojekte kompensiert.

Scope 1-3

Zuteilung von Emissionen aus dem GHG Protocol: Scope 1: umfasst die direkte Freisetzung klimaschädlicher Gase im eigenen Unternehmen. Scope 2: umfasst die indirekte Freisetzung klimaschädlicher Gase durch Energielieferanten. Scope 3: umfasst die indirekte Freisetzung klimaschädlicher Gase in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette.

Green Washing

PR- oder Marketing-Maßnahmen, die einem Unternehmen ein nachhaltiges und umweltfreundliches Image verleihen ohne dass es dafür eine hinreichende Grundlage gibt.

Green Hushing

Bezeichnet die Vermeidung der Außenkommunikation eigener Nachhaltigkeitsinitiativen, um keine Angriffsfläche für ‚Shitstorms‘ zu bieten bzw. um nicht des Greenwashings bezichtigt zu werden.

Doppelte Wesentlichkeit

Bedeutet, dass sowohl die Auswirkungen des Klimas auf das Unternehmen als wesentlich erachtet werden, als auch die Auswirkungen des Unternehmens auf das Klima. Es wird zwischen ‚impact materiality‘ (outside-in) und ‚financial materiality‘ (inside-out) unterschieden.

Cradle to Grave

Ist ein Konzept, das oft in der Lebenszyklusanalyse verwendet wird. Es bezieht sich auf die Untersuchung der Umweltauswirkungen eines Produkts oder einer Dienstleistung von der Rohstoffgewinnung (cradle) bis zur Entsorgung am Ende des Produktlebenszyklus (grave).

3 Level Test

In einer dreistufigen Prüfung müssen die taxonomiefähigen Tätigkeiten hinsichtlich ihrer Taxonomiekonformität bewertet werden. 1. Prüfung der Einhaltung der relevanten technischen Prüfkriterien für den substanziellen Beitrag zu einem Umweltziel erfolgen; 2. Prüfung, ob keine wesentlichen Beeinträchtigungen anderer Ziele („Do No Significant Harm“-Regel) vorherrschen; 3. Prüfung, ob die Einhaltung von sozialen Mindeststandards sichergestellt ist. Erst wenn diese dreistufige Prüfung jeweils positiv ausfällt, kann eine Wirtschaftstätigkeit als taxonomiekonform und somit als „grün“ dargestellt werden.

Emissionsfaktor

Liefert eine valide Schätzung der Umwelteinflüsse verschiedener Materialien, Produkte, Dienstleistungen und Prozesse. Gibt an, wie viel CO2e pro Referenzeinheit (z.B. kg, l, kWh) in die Atmosphäre emittiert wird.

GHG Protocol

International anerkanntes Regelwerk, das die Vorgehensweise zur Erstellung einer Treibhausgasbilanz vorgibt.

Taxonomiefähig

Wird eine Wirtschaftsaktivität in einem delegierten Rechtsakt angeführt, ist sie „taxonomiefähig“

Taxonomiekonform

Erfüllt die taxonomiefähige Wirtschaftsaktivität den 3 Level Test ist sie „taxonomiekonform“.

Green Claims Richtlinie

EU Richtlinie zur Regelung von Anforderungen in Hinblick auf Begründung und Kommunikation freiwilliger umweltbezogener Angaben

ECGT

Empowering Consumers for the Green Transition bzw. Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel, EU Richtlinie zum Schutz vor unlauteren Geschäftspraktiken im Bezug auf umweltbezogenen Angaben.

Die Liste wird laufend erweitert. 

 

Veröffentlicht am 10.04.2024