- Voraussetzung ist die Förderung der Maßnahmen durch den Bund nach dem Umweltförderungsgesetz (www.kesseltausch.at bzw. www.sauber-heizen.at) wobei die Auszahlung der Förderung erst nach dem 30. Juni 2022 erfolgen darf.
- Die Kosten der Maßnahmen müssen - abzüglich aller Förderungen - bei thermischen Sanierung € 4.000,-- und beim Heizkesseltausch € 2.000,-- übersteigen.
- Die Ausgaben können über 5 Jahre verteilt mit 800,-- €/Jahr (thermische Sanierung) bzw. 400,-- €/Jahr (Heizkesseltausch) abgesetzt / steuermindernd geltend gemacht werden.
Veröffentlicht am 07.01.2022