Der Ankauf klimaschonender und umweltfreundlicher Fahrzeuge mit Elektroantrieb wird auch 2024/2025 wieder durch das Klimaschutzministerium unterstützt: Betriebe, Gemeinden und Vereine sowie auch Privatpersonen können die Förderung in Anspruch nehmen. Neben E-Fahrzeugen wird auch die Anschaffung der dazugehörigen E-Ladeinfrastruktur unterstützt. Zudem ist auch eine Kombination dieser Bundesförderung mit Landesförderungen möglich. Informieren Sie sich dazu am besten bei den zuständigen Landesförderungsstellen.
E-Mobilität für Private
Gefördert werden neben E-Pkw auch E-Leichtfahrzeugen, E-Zweirädern sowie die E-Ladeinfrastruktur. Die Förderung ist mit 50 Prozent der Anschaffungskosten begrenzt.
E-Fahrzeug und Ladeinfrastruktur | Bundesförderung |
---|---|
Pkw mit reinem Elektroantrieb und Brenstoffzellenantrieb | 3.000 Euro |
Leichtfahrzeug | 1.300 Euro |
E-Moped (L1e) | 600 Euro |
E-Leichtmotorrad (L3 ≤ 11 kW) | 1.200 Euro |
E-Motorrad (L3 > 11 kW) | 1.800 Euro |
Kommunikationsfähiges Ladekabel | 600 Euro |
Kommunikationsfähige Wallbox in Ein-/Zweifamilienhaus | 600 Euro |
Kommunikationsfähige Wallbox im Mehrparteienhaus als Einzelanlage | 900 Euro |
Kommunikationsfähige Ladestation mit Lastmanagement im Mehrparteienhaus als Teil einer Gemeinschaftsanlage | 1.800 Euro |
Förderdetails
- Voraussetzung für die Förderung ist der Einsatz von Strom aus ausschließlich erneuerbaren Energieträgern.
- Rechnungen werden bis zu neun Monate rückwirkend anerkannt.
- Nicht gefördert werden: PHEV1, REEV2 bzw. REX3 sowie Fahrzeuge, deren Brutto-Listenpreis (Basismodell ohne Sonderausstattung) 60.000 Euro überschreitet.
- Einreichfrist läuft bis 31.3.2025 (12 Uhr), vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Budgetmitteln.
Weitere Informationen finden Sie hier: Leitfaden
E-Mobilität für Betriebe, Gemeinden und Vereine
Gefördert werden E-Pkw für soziale Einrichtungen, E-Taxis, E-Carsharing und Fahrschulen (beschränkte Zielgruppe). Ebenfalls gefördert werden zudem E-Leichtfahrzeuge, E-Zweiräder, E-Nutzfahrzeuge, große E-Fahrzeuge und Sonderfahrzeuge sowie die dazugehörige E-Ladeinfrastruktur.
Eine Übersicht über alle Fördermöglichkeiten für Betriebe und Gemeinden im Bereich der E-Mobilität:
- E-Pkw, Soziale Einrichtungen, E-Taxi, E-Carsharing, Fahrschulen
- E-Nutzfahrzeuge und E-Kleinbusse
- E-Leichtfahrzeuge und E-Zweiräder
- E-Ladeinfrastruktur
- Große E-Fahrzeuge und Sonderfahrzeuge
Weitere Informationen finden Sie hier: Leitfaden
Beratung erwünscht?
klimaaktiv mobil unterstützt Ihre Institution gerne bei der Einreichung. Wenden Sie sich bei Fragen an das entsprechende Beratungsprogramm. Die Kontakte finden Sie unter „Weiterführende Informationen“.