Der österreichischen Aufbau- und Resilienzplan (ÖARP) sieht im Rahmen der Sub-Komponente 1.A (Sanierungsoffensive) Investitionsmaßnahmen zur Bekämpfung von Energiearmut (Maßnahme 1.A.3) vor. Entsprechend dieser Maßnahme aus dem ÖARP wird im Rahmen der Umweltförderung im Inland eine Förderaktion zur Bekämpfung der Energiearmut gestartet.
Gefördert werden Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes von Gebäuden, die älter als 20 Jahre sind und überwiegend zur Unterbringung einkommensschwacher bzw. schutzbedürftiger Personen dienen. Das können etwa Frauenhäuser, Kinderheime oder Unterkünfte für geflüchtete Menschen sein. Ebenso wird die Installation einer klimafreundlichen Heizung (Anschluss an Nah-/Fernwärme, Holzheizung oder Wärmepumpe), gemeinsam mit der thermischen Sanierung oder als Einzelmaßnahme in sanierten Gebäuden, gefördert. Die Förderung wird anhand einer Flächenpauschale (Euro/m²) bestimmt.
Einreichen können gemeinnützige Organisationen, Vereine und konfessionelle Einrichtungen, die auf der „Liste spendenbegünstigter Einrichtungen“ des Bundesministeriums für Finanzen gelistet sind, sowie Gemeinden, die ein Gebäude überwiegend zur Unterbringung einkommensschwacher bzw. schutzbedürftiger Personen im Rahmen einer karitativen/gemeinnützigen Einrichtung betreiben bzw. besitzen.
Für diese Förderungsaktion steht ein Budget von insgesamt 45 Mio. Euro aus Mitteln des ÖARP zur Verfügung. Die Projekte müssen bis spätestens 30.06.2025 vollständige Endabrechnungsunterlagen vorlegen.
Die detaillierten Förderungsbestimmungen entnehmen Sie dem Informationsblatt der Umweltförderung.
Die zu beschließende Förderungsaktion gilt für alle ab 01.07.2022 eingereichten Projekte.