Fördererleichterungen für hochwasserbetroffene Privatpersonen, Betriebe und Gemeinden

Für vom Hochwasser 2024 Betroffene gelten in mehreren Förderprogrammen vereinfachte Förderungsbedingungen. Die Sonderaktionen sind unterschiedlich befristet.

Hilfe für hochwasserbetroffene Privatpersonen

Um die aufgrund der jüngsten Hochwasserereignisse außergewöhnlichen finanziellen Belastungen für Betroffene zu unterstützen, wurden für die aktuellen Förderungsprogramme der Sanierungsoffensive 2023/2024 („Raus aus Öl und Gas“ sowie „Sanierungsbonus“) und des Energieeffizienzprogramms „Tausch erneuerbarer Heizungssystem“ vereinfachte Förderungsbedingungen für eine Antragstellung beschlossen:

  • Für bestehende fossile Heizungssysteme, die beim Hochwasser beschädigt wurden, und nun gegen ein erneuerbares System im Rahmen von „Raus aus Öl und Gas“ getauscht werden, wurden die Auflagen vereinfacht.
  • Bestehende erneuerbare Heizungssysteme, die beim Hochwasser beschädigt wurden, werden unabhängig vom Alter des Heizungssystems und mit einem Zuschlag von 2.500 Euro gefördert.
  • Thermisch sanierte Gebäude, die beim Hochwasser beschädigt wurden, werden unter erleichterten Bedingungen im Rahmen des Sanierungsbonus gefördert.

Die Sonderaktion ist befristet für Registrierungen bis zum 31.12.2024. Bei einer Teilsanierung 40 % oder umfassenden Sanierungen muss der Antrag bis zum 31.12.2024 gestellt werden.

Sauber Heizen für Alle

Darüber hinaus gelten ab sofort für einkommensschwache Haushalte, die vom Hochwasser 2024 betroffen sind, im aktuellen Förderungsprogramm „Sauber Heizen für Alle“ vereinfachte Förderungsbedingungen. Die Registrierungen hierfür sind bis zum 31.12.2024 befristet.

Alle Informationen unter umweltfoerderung.at

Hilfe für Hochwasserbetroffene Betriebe und Gemeinden

Um die aufgrund der jüngsten Hochwasserereignisse außergewöhnlichen finanziellen Belastungen für betroffene Betriebe und Gemeinden zu unterstützen, wurden für ausgewählte Förderungsangebote der Umweltförderung im Inland und des Energieeffizienzprogramms vereinfachte Förderungsbedingungen für eine Antragstellung beschlossen:

  • Für bestehende fossile Heizungssysteme, die beim Hochwasser beschädigt wurden, und nun gegen eine Holzheizung oder Wärmepumpe getauscht werden, wurden die Auflagen vereinfacht.
  • Bestehende Holzheizungen und Wärmepumpen mit einer thermischen Leistung < 100 kW, die beim Hochwasser beschädigt wurden, werden mit einem Zuschlag von 2.500 Euro gefördert.
  • Thermisch sanierte Gebäude, die beim Hochwasser beschädigt wurden, werden unter erleichterten Bedingungen gefördert.

Die Sonderaktion ist befristet. Bei Holzheizungen < 100 kW, Wärmepumpen < 100 kW und Thermische Bauteilsanierung muss der Antrag bis 31.12.2025 gestellt werden. Bei Holzheizungen ≥ 100 kW, Wärmepumpen ≥ 100 kW und Umfassender Gebäudesanierung muss der Antrag bis 31.03.2025 gestellt werden.

Alle Informationen unter umweltfoerderung.at

Veröffentlicht am 23.10.2024