Förderung für E-Fahrräder, (E-)Transporträder und (E-)Falträder

Mit der Förderoffensive für E-Bikes sowie Transporträder und Falträder mit und ohne E-Antrieb kann ab April 2024 ein Teil der Anschaffungskosten zurückgeholt werden. Die Förderung richtet sich neben Betrieben, Gemeinden und Vereinen auch an Privatpersonen.

Förderungen für Private

Die Anschaffung von Transporträdern mit oder ohne E-Antrieb werden vom Klimaschutzministerium mit bis zu 900 Euro unterstützt. Als Transportrad gelten nun alle Fahrräder mit einer Ladefläche ab 60 Kilogramm beziehungsweise ab 140 Kilogramm Gesamtladegewicht (Zuladung und Lenkende). Damit sind heuer mehr Modelle förderfähig, insbesondere auch einige Dreiradmodelle für mobilitätseingeschränkte Personen.

Falträder mit oder ohne E-Antrieb sind mit bis zu 500 Euro förderbar. Beim Kauf zu beachten sind zudem die Abmessungen des Faltrades. Diese dürfen die Maße 110 x 80 x 40 cm nicht überschreiten, um in allen ÖBB Nahverkehrszügen und Railjets als Gepäckstück zu gelten. Weiteres zum Thema Fahrradmitnahme in Öffis finden Sie hier.

Fahrrad Bundesförderung
(E-)Transportrad
Zuladung ≥ 60kg

900 Euro
max. 50 Prozent

(E-)Faltrad
Nachweis einer ÖV-Jahreskarte

500 Euro
max. 50 Prozent

Förderdetails

  • Die Bundesförderung für Privatpersonen ist mit maximal 50 Prozent der förderfähigen Kosten gedeckelt.
  • Ein Fahrradservice durch den Sportfachhandel ist inkludiert.
  • Voraussetzung für die Förderung von E-Fahrrädern ist der Einsatz von Strom aus ausschließlich erneuerbaren Energieträgern.
  • Voraussetzung für ein (E-)Faltrad ist der Besitz einer Jahreskarte für öffentliche Verkehrsmittel zum Zeitpunkt der Einreichung (Selbstauskunft).
  • Rechnungen werden bis zu neun Monate rückwirkend anerkannt.
  • Einreichfrist läuft bis 28.02.2025 (12 Uhr), vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Budgetmitteln - Jetzt einreichen

Förderung für Betriebe, Gemeinden und Vereine

Auch dieses Jahr können Betriebe, Gemeinden und Vereine wieder Förderungen für (E-)Fahrräder beziehen. Neben E-Fahrrädern werden auch (E-)Transporträder und (E-)Falträder vom Bund gefördert. Bei einer Anschaffung von mindestens fünf E-Fahrrädern können bis zu 300 Euro pro E-Fahrrad zurückgeholt werden. (E-)Falträder werden mit bis zu 500 Euro gefördert, (E-)Transporträder mit bis zu 900 Euro.

Fahrrad Bundesförderung

E-Fahrräder
≥ 5 Stück

300 Euro
max. 30 Prozent

(E-)Transportrad
Zuladung ≥ 60kg

900 Euro
max. 30 Prozent

(E-)Faltrad

500 Euro
max. 30 Prozent

Förderdetails

  • Die Bundesförderung für Betriebe, Gemeinden und Vereine ist mit maximal 30 Prozent der Kosten gedeckelt.
  • Ein Fahrradservice durch den Sportfachhandel ist inkludiert.
  • Eine Voraussetzung für die Förderung von allen E-Fahrrädern ist der Einsatz von Strom aus ausschließlich erneuerbaren Energieträgern.
  • Rechnungen werden bis zu neun Monate rückwirkend anerkannt.
  • Einreichfrist läuft bis 28.02.2025 (12 Uhr), vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Budgetmitteln - Jetzt einreichen

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Veröffentlicht am 22.03.2024