Förderprogramm "Sanieren für Alle" in der Steiermark

Ab September 2024 beginnt ein neues Förderprogramm des Klimaschutzministeriums und des Landes Steiermark. Analog zu „Sauber Heizen für Alle“ können einkommensschwache Haushalte bis zu 100 Prozent Unterstützung für Maßnahmen zur thermischen Sanierung ihrer Einfamilien-, Zweifamilien- und Reihenhäusern bekommen.

Einreichen können Eigentümer:innen von Ein- und Zweifamilienhäusern oder Reihenhäusern, die mindestens seit 31. Dezember 2022 an diesem Standort gemeldet sind und ein geringes Einkommen haben. Das Haushaltseinkommen darf bei einer Einzelperson jährlich maximal netto 22.848 Euro betragen. Bei einem Haushalt mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern unter 14 Jahren ergibt das z. B. maximal netto 47.980,80 Euro. Als Nachweis gilt auch der Bezug von Sozial- oder Wohnbeihilfe sowie die Befreiung von der ORF Gebühr.

Was wird gefördert?

Eingereicht werden kann eine Einzelbauteilmaßnahme:

  • Dämmung der Außenwände
  • Dämmung der obersten Geschoßdecke bzw. des Daches
  • Dämmung der untersten Geschoßdecke bzw. des Kellerbodens
  • Tausch oder Sanierung der Fenster und Außentüren

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung beträgt bis zu 100 Prozent der anrechenbaren Investitionskosten. Sie setzt sich zusammen aus dem Sanierungsbonus des Bundes in der Höhe von bis zu 9.000 Euro, der Landesförderung von bis zu 12.000 Euro sowie der sozialen Zusatzförderung des Klimaschutzministeriums. Um überhöhte Preise zu verhindern, wurde die maximale Fördersumme für eine Einzelbauteilmaßnahme mit insgesamt 30.000 Euro festgelegt (Bundes- und Landesförderung sowie soziale Zusatzförderung).

Wie funktioniert die Einreichung?

Interessent:innen können sich an die Wohnbauförderungsabteilung des Landes Steiermark wenden. Nach der Einkommensprüfung müssen Förderansuchen sowohl beim Land Steiermark als auch beim Bund gestellt werden. Zusätzlich gibt es das Angebot einer kostenlosen umfassenden Energieberatung.

Anträge können im Zeitraum 01.09.2024 bis vorläufig 31.12.2024 gestellt werden. Gefördert werden Leistungen, die ab 01.01.2024 erbracht wurden. 

Die Landesförderung setzt eine Registrierung beim Bund für eine Einzelbauteilsanierung gemäß Abschnitt A aus dem "Sanierungsbonus für Private" 2023/2024 voraus.

Veröffentlicht am 05.09.2024