Förderungen in Österreich

Die klimaaktiv-Förderdatenbank bietet eine Übersicht über derzeit verfügbare Förderungen der Themenbereiche Energie, Mobilität und Klima in Österreich. Wir sind stets bemüht, die Datenbank aktuell zu halten. Sollten Sie dennoch eine Förderung vermissen oder auf einen nicht funktionierenden oder veralteten Link stoßen, senden Sie uns bitte eine E-Mail an webteam@energyagency.at

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2 Einträge

Die Förderungsaktion des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) unterstützt die Anschaffung und den privaten Einsatz von Elektro-Transporträdern und Transporträdern sowie Elektro-Falträdern und Falträdern, die ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern betrieben werden.

Bitte beachten Sie die detaillierten Förderungsvoraussetzungen
Antragstellungen können in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Budgetmittel bis längstens 28.02.2025 (12 Uhr) eingebracht werden. Bitte beachten Sie, dass die Rechnung zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 9 Monate sein darf.

Alle Details zur Förderung finden Sie auf der Website der Förderstelle.

Im Rahmen einer gemeinsamen Förderungsaktion des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) und der Fahrzeugwirtschaft wird im Jahr 2024 der Ankauf von Elektro-Fahrzeugen für den privaten Einsatz unterstützt.

Gefördert wird der Ankauf von Elektro-PKW der Klassen M1 und N1 sowie E-Mopeds, E-Motorräder und E-Leichtfahrzeuge, darüber hinaus kommunikationsfähige E-Ladeinfrastruktur

Die Unterstützung setzt sich zusammen aus:

  • „E-Mobilitätsbonusanteil“ der Fahrzeugwirtschaft beim Ankauf des Fahrzeugs, der unabhängig von etwaigen zusätzlichen Nachlässen vom Fahrzeughandel gewährt wird.

  • „E-Mobilitätsbonusanteil“ (E-Mobilitätsförderung) des Bundes aus Mitteln des BMK.

Im Rahmen dieser budgetär und zeitlich begrenzten Förderungsaktion werden Fahrzeuge mit Elektro- und Brennstoffzellenantrieben unterstützt.

Die Registrierung sowie die formelle Einreichung von Förderungsanträgen sind ausschließlich online möglich. Registrierungen können in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Budgetmittel bis längstens 31.05.2025 vorgenommen werden. Nach erfolgreicher Registrierung muss innerhalb von 36 Wochen der Antrag gestellt werden. Hierbei darf die Rechnung nicht älter als neun Monate sein.

 

Alle Details zur Förderung finden Sie auf der Website der Förderstelle.