© BMK/Erdgeschoß

1. Österreichischer Fußverkehrsgipfel: Save the Date

Unter dem Motto „Österreich zu Fuß“ widmet sich die Konferenz der attraktiven und sicheren Gestaltung des Fußverkehrs in Österreich sowie neuen Möglichkeiten und Wegen zur Mobilitätswende.

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Der 1. Österreichische Fußverkehrsgipfel ist ein Veranstaltungs-Highlight im Rahmen von „Österreich zu Fuß“, der neuen Initiative des BMK zur Förderung des Zu-Fuß-Gehens. 

Die Fachkonferenz findet im Jahr 2025 zum ersten Mal statt und soll als jährliche Plattform für den Austausch und die Diskussion zum Zu-Fuß-Gehen als eigenständige Mobilitätsform etabliert werden.

Im Mittelpunkt steht die Frage, wie wir das Zu-Fuß-Gehen für alle Menschen in Österreich attraktiver und sicherer machen können, wie wir Synergien zwischen dem Zu-Fuß-Gehen in Freizeit und Alltag bestmöglich nutzen und die Fußverkehrsplanung zum Vorteil aller gestalten können.

Eingeladen sind Entscheidungstragende in Städten, Gemeinden und Regionen, von Bundesländern und Bundesinstitutionen, Planer:innen, Interessensvertreter:innen sowie Stakeholder aus Wissenschaft und Wirtschaft sowie generell am Zu-Fuß-Gehen Interessierte.

Die hochkarätig besetzte Fachkonferenz mit internationaler Beteiligung wird vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) im Rahmen der Klimaschutzinitiative klimaaktiv mobil in Zusammenarbeit mit der Stadtgemeinde Graz und dem Land Steiermark veranstaltet.

Wenn Sie Ihr Projekt, Ihre Initiative, Aktivität oder Forschung einem breiten Fachpublikum vorstellen wollen, reichen Sie Ihren Konferenzbeitrag bis 14. Februar 2025 hier ein. Alle Vortragenden, die für das Programm ausgewählt werden, können die Konferenz kostenfrei besuchen!

Datum
23.09.2025 - 24.09.2025

Ort
Graz

Adresse
Congress Graz Albrechtgasse 1, Sparkassenplatz 8010 Graz

Veranstalter
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) im Rahmen der Klimaschutzinitiative klimaaktiv mobil in Zusammenarbeit mit der Stadtgemeinde Graz und dem Land Steiermark

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