Fußverkehr fördern mit dem lokalen Fußverkehrskonzept und dem Masterplan Gehen
Ein lokaler Masterplan Gehen beziehungsweise ein örtliches Fußverkehrskonzept sind für Gemeinden und Städte die Voraussetzung für die klimaaktiv mobil Förderungen für den Fußverkehr. Aber nicht nur das – sie sind sind auch geeignete Werkzeuge, um eine langfristige Strategie für einen nachhaltigen Fußverkehr in der Stadt oder Gemeinde zu entwickeln.
Das sollten Sie über die Förderung wissen
Förderungen
klimaaktiv mobil bietet Förderungen im Fußverkehrsbereich – Voraussetzung ist die Erstellung eines lokalen Masterplans Gehen oder Fußverkehrskonzeptes
Maßnahmen
Gefördert werden bauliche Maßnahmen. Bewusstseinsbildende Maßnahmen erhöhen den Fördersatz.
Beratung
Gemeinden, Städten und Regionen wird empfohlen, zu Beginn das kostenlose Beratungsprogramm in Anspruch zu nehmen.
Masterplan Gehen 2030
Der lokale Masterplan Gehen und das lokale Fußverkehrskonzept stehen im Einklang mit der Bundesstrategie – dem Masterplan Gehen 2030.
Der Weg zur Förderung
klimaaktiv mobil fördert Infrastrukturmaßnamen für eine fußverkehrsfreundliche Gestaltung von Städten, Gemeinden und Regionen. Voraussetzung für den Erhalt der Förderung ist die Erstellung eines lokalen Masterplans Gehen oder eines lokalen Fußverkehrskonzeptes, das ein zusammenhängendes, engmaschiges und flächendeckendes Gehwegenetz im Siedlungsgebiet sicherstellt.
Wir empfehlen Gemeinden und Städten die Kontaktaufnahme mit unserem kostenlosen klimaaktiv mobil Beratungsprogramm für Städte, Gemeinden und Regionen.
Wichtiger Hinweis: Alle verfügbaren Fördermittel sind derzeit ausgeschöpft und es ist keine Einreichung möglich!
Was wird gefördert?
Gefördert werden Investitionen zur Aufwertung der Fußverkehrsinfrastruktur im Hinblick auf eine fußverkehrsfreundliche Stadtgestaltung, Vermeidung von Umwegen, Erhöhung der Durchlässigkeit und Förderung der kurzen Wege. Zu den baulichen Maßnahmen zählen:
- Umgestaltung von Straßen zu Fußgängerzonen oder deren Neuerrichtung in Zusammenhang mit verkehrsberuhigten und fußverkehrsfreundlichen Siedlungsgebieten
- Umgestaltung von Straßen in Begegnungszonen oder deren Neuerrichtung in Zusammenhang mit verkehrsberuhigten und fußverkehrsfreundlichen Siedlungsgebieten
- Umgestaltung von Straßen in Wohnstraßen oder deren Neuerrichtung in Zusammenhang mit verkehrsberuhigten und fußverkehrsfreundlichen Siedlungsgebieten
- Verbesserung der Fußverkehrsinfrastruktur in sensiblen Bereichen (zum Beispiel fußverkehrsfreundliche Umgestaltung der Straßen vor Schulen und Altenheimen) und zur Anbindung zum öffentlichen Verkehr (ÖV), etwa durch Haltestellenvorziehungen und fußverkehrsfreundliche Erreichbarkeit von Bahnhöfen und Haltestellen
- Errichtung von fußverkehrsfördernder Infrastruktur zur barrierefreien Umwegvermeidung (zum Beispiel Gehwege, Brücken, Liftanlagen) und zur Verbindung neuer Stadt-/Ortsteile beziehungsweise Siedlungsgebiete und wichtiger Destinationen wie Haltestellen und Bahnhöfe, touristische Einrichtungen, Bildungseinrichtungen, Gesundheitseinrichtungen
- Infrastrukturelle Sicherstellung der Durchlässigkeit von Fußverkehrsverbindungen durch Öffnung von Durchgängen, Passagen und Querungshilfen
- Verbreiterung der Gehsteige und -wege über die in der RVS 03.02.12 festgelegte Regelbreite von 2,0 Metern hinaus.
Da Begegnungszonen und Wohnstraßen nicht ausschließlich dem Fußverkehr vorbehalten ist, werden hier nur 50 Prozent der Kosten als Förderungsbasis herangezogen.
Maßnahmen zu Informations- und Leitsystemen sowie Bewusstseinsbildung sind in Kombination mit baulichen Maßnahmen ebenfalls förderfähig und erhöhen den Gesamtfördersatz!
Ebenfalls in Kombination mit den baulichen Maßnahmen förderfähig sind immaterielle Leistungen wie Planungen und die Konzepterstellung des Masterplans Gehen oder des örtlichen Fußverkehrskonzeptes sowie Studien und Gutachten, sofern sie 10 Prozent der materiellen Investitionskosten nicht übersteigen. Darüber hinaus sind einmalig maximal 50 Prozent der Kosten für die Erstellung eines Sustainable Urban Mobility Plan (SUMP) förderfähig.
Erstellung eines lokalen Masterplans Gehen oder eines örtlichen Fußverkehrskonzeptes
Für Landeshauptstädte und Städte mit mehr als 15.000 Einwohner:innen ist die Erstellung eineslokalen Masterplans Gehen verpflichtend, für alle anderen Gemeinden reicht ein örtliches Fußverkehrskonzept. Das Konzept muss im Gemeinderat beschlossen werden und soll ein zusammenhängendes, engmaschiges, umwegminimierendes und flächendeckendes Gehwegenetz sicherstellen. Folgende Inhalte und Darstellungen müssen enthalten sein:
- Zielsetzungen für den Fußverkehr
- Definition des Planungshorizontes (mindestens drei Jahre)
- Festlegung der abgrenzbaren Planungseinheit (auf Gemeindeebene, für Städte mit mehr als einer Million Einwohner:innen auf Bezirksebene)
- Ist-Analyse des bestehenden Fußwegenetzes
- Identifizierung sowie Lokalisierung aktueller fußverkehrsrelevanter Problem- oder Schwachstellen
- Erarbeitung eines Soll-Fußwegenetzes mit umwegfreien Fußdirektverbindungen
- Konzept zur fußverkehrsfreundlichen Siedlungsentwicklung unter der Prämisse der Verkehrsflächenumverteilung zugunsten der Formen der Aktiven Mobilität und des sparsamen Umgangs bestehender bereits versiegelter Verkehrsflächen (zum Beispiel Überlegungen zur Nachverdichtung der Siedlung, Verkehrsvermeidung, Ortskernbelebung)
- Tabellarischer Infrastrukturinvestitionsplan (Maßnahmenliste)
Umsetzer:innen erhalten im Handbuch Gehen Hilfestellungen.
Fußverkehrsprojekte aus der Praxis
Eine abgestimmte Planung für das gesamte Projektgebiet und ein sorgfältig ausgearbeitetes Soll-Fußwegenetz mit konkreten umsetzbaren Maßnahmen sind von besonderer Bedeutung, aber auch entsprechend zeitaufwendig. Der Umfang der ausgearbeiteten und geplanten Maßnahmen reicht hierbei von einer „Handvoll“ bis hin zu 40, 50 oder sogar 60 definierten Maßnahmen. Folgende Bundesländer haben mittlerweile einen im Gemeinderat beschlossenen Masterplan Gehen oder ein örtliches Fußverkehrskonzept eingereicht:
- Wien: 16 Bezirke – alle Masterpläne aus Wien finden Sie hier.
- Oberösterreich: Ansfelden, Fischlham, Altenberg, Ried im Innkreis, Wartberg ob der Aist
- Niederösterreich: Krems, Bad Vöslau, St. Pölten, Wiener Neudorf
- Steiermark: Trofaiach, Zeltweg
- Kärnten: Klagenfurt, Althofen
- Salzburg: Großarl, Dorfbeuern, Neumarkt am Wallersee, Grödig
- Tirol: Innsbruck, Lienz
Die Maßnahmen sind so vielfältig wie die Projekte selbst. So sollen zukünftig neben Fußgängerzonen, Begegnungszonen und Wohnstraßen auch Querungshilfen und Gehsteigverbreiterungen umgesetzt werden. Städte und Gemeinden passen ihre Maßnahmen entsprechend der vorhandenen Fußverkehrsinfrastruktur und dem Ist-Zustand des derzeitigen Wegenetzes an den angeführten Planungshorizont an. In weiterer Folge werden ganze Plätze zu fußverkehrsfreundlichen Knotenpunkten neu gestaltet und umgebaut, um schließlich den Fußverkehrsanteil des täglichen Mobilitätsaufkommens deutlich zu steigern.
Mobilitätsmasterplan und der Masterplan Gehen 2030
Der lokale Masterplan Gehen und das örtliche Fußverkehrskonzept stehen im Einklang mit der Bundesstrategie – dem Masterplan Gehen 2030. Er ist ein Beitrag zur Umsetzung des Mobilitätsmasterplans 2030, welcher den Klimaschutzrahmen für den Verkehrssektor in Österreich bildet. Dieser Masterplan Gehen 2030 wurde vom BMK in Abstimmung mit dem Städtebund, dem Gemeindebund, den Bundesländern und Expert:innen aus dem Bereich Fußverkehr entwickelt. Ziel ist es, den Stellenwert des Fußverkehrs sowohl bei Planungen und Infrastrukturprojekten als auch in den Richtlinien von Bund, Ländern, Städten und Gemeinden deutlich zu erhöhen.