- Voraussetzung ist die Förderung der Maßnahmen durch den Bund nach dem Umweltförderungsgesetz (www.kesseltausch.at bzw. www.sauber-heizen.at) wobei die Auszahlung der Förderung erst nach dem 30. Juni 2022 erfolgen durfte.
- Die Kosten der Maßnahmen müssen, abzüglich aller Förderungen, bei thermischen Sanierung € 4.000 und beim Heizkesseltausch € 2.000 übersteigen.
- Die Ausgaben können über 5 Jahre verteilt mit 800 €/Jahr (thermische Sanierung) bzw. 400 €/Jahr (Heizkesseltausch) abgesetzt / steuermindernd geltend gemacht werden.
Veröffentlicht am 13.01.2023