Aktionsprogramm klimaaktiv mobil – Aktive Mobilität und Mobilitätsmanagement
Zusätzlich zu den kostenlosen Beratungs- und Servicedienstleistungen bietet klimaaktiv mobil auch finanzielle Unterstützung in Form von Förderungen an.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Investitionen in klimafreundliche Mobilitätslösungen wie z.B. klimafreundliche Mobilitätsangebote für Großveranstaltungen.
- Sharing-Modellen (z. B. Bikesharing und Carsharing-Modelle)
- Einrichtung von bedarfsorientierten Verkehrssystemen, Mikro-ÖV Systemen wie beispielsweise Shuttlebusse, Rufbus bzw. Taxi
- Radabstellanlagen
- JobRäder, Diensträder, (E-)Transporträder, (E-)Falträder, E-Räder
Auch für bewusstseinsbildende Maßnahmen kann eine Förderung in Anspruch genommen werden. Beispiele hierfür sind:
- Bewerbung spezieller Anreizsysteme zur Nutzung klimafreundlicher Mobilitätsangebote
- Bewerbung touristischer Mobilitätsangebote
- Langfristig angelegte Informationskampagnen
- Zielgruppenorientiertes Marketing
Die förderungsfähigen Kosten ergeben sich aus den Investitionsmehrkosten sowie Kosten für Planung, Betrieb und Montage.
Kosten für im Zusammenhang mit den Investitionen und Betriebskosten stehende immaterielle Leistungen wie z. B. Mobilitätsmanagementkonzepte, Planungs- und Beratungsleistungen inkl. erforderlicher Vorleistungen wie z. B. Verkehrszählungen, Digitalisierungsarbeiten für die Graphenintegrations-Plattform (GIP.gv.at) im Projektgebiet, Vor-Ort-Betreuung („Kümmerer“) Mobilitätsbefragungen, Verkehrskonzepte, Studien und Gutachten.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Berechnung der Förderhöhe erfolgt in Form einer Pauschale.
Die Pauschale für Besucher:innenmobilität bei Veranstaltungen beträgt:
- 0,20 Euro pro Teilnehmer:in bei beworbenen Maßnahmen
- 0,30 Euro pro Teilnehmer:in bei Investitionen
- 0,50 Euro pro Teilnehmer:in bei Investitionen & beworbenen Maßnahmen
Was sind die Voraussetzungen für die Fördergewährung?
- Die Antragstellung muss vor Umsetzung erfolgen und ist ausschließlich online durchzuführen. Einreichungen sind in Abhängigkeit des zur Verfügung stehenden Budgets bis längstens 28.02.2025 (12 Uhr) möglich.
- Vorliegen eines Mobilitätskonzeptes mit Berechnung des Umwelteffekts. Nur jener Umwelteffekt der in Österreich mit der umgesetzten Maßnahme erzielt wird ist ausschlaggebend für die Berechnung der Förderhöhe.
- Eigenleistung von 15 Prozent der Investitionskosten bei Gebietskörperschaften.
- Angebote inklusive Vergleichsangebote, Bericht des Kreditinstituts, Bescheide für den Bau und Betrieb der Anlage (sofern erforderlich)
- Mindest-Investitionskosten von 10.000 Euro und jährliche CO2 -Einsparung in Höhe von 4 Tonnen belaufen (ausgenommen Fußverkehrs- und Radinfrastrukturprojekte und Maßnahmen, welche gemäß De-minimis-VO unterstützt werden).
Detaillierte Informationen zu den klimaaktiv mobil Förderungen finden Sie auch im entsprechenden Leitfaden oder direkt auf der Website der Kommunal Kredit Bank.