Insgesamt fließen circa 6 Milliarden Euro in klimaschädliche Förderungen, wie das WIFO in ihrer Studie feststellt. Der Löwenanteil entfällt dabei auf den Verkehrsbereich mit 2,5 bis 4 Milliarden Euro. Dazu gehören beispielsweise das sogenannte „Dieselprivileg“, die Pendlerpauschale wie auch steuerliche Begünstigungen bei der Anschaffung eines Pkw.
Anreize zur Anschaffung des Pkw
Bei der Anschaffung eines Fahrzeuges gab es bereits im Jahr 2020 Änderungen. So wurde die Normverbrauchsababe wie auch die motorbezogene Versicherungssteuer ökologisiert. Für neuzugelassene Pkw Kombis, Krafträder und Kfz unter 3,5 Tonnen wird neben der Leistung (bei motorbezogener Versicherungssteuer) und dem Kaufpreis (bei NoVa) auch der CO2-Wert in der Berechnung der Abgabe erfasst.
Anders hingegen verhält es sich bei Kraftfahrzeugen über 3,5 Tonnen Höchstzulassungsgewicht. Hier ist der CO2-Wert nicht Teil der Bemessungsgrundlage. Dieser spielt bei der Höhe der Abgabe keine Rolle, weswegen Lkw hier durchfallen. Großzügige Ausnahmen gibt es zudem auch für Taxiunternehmen sowie land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen.
Auch beim fossilen Treibstoff werden laut WIFO kontraproduktive Anreize gesetzt. Trotz erhöhter Umweltbelastung im Vergleich zum Benzin, wird der Diesel durch eine niedrigere Mineralölsteuer begünstigt. Das sogenannte Dieselprivileg schlägt sich in der Regel auch in den Preisen an den Tankstellen nieder und auch in der Nutzung und Anschaffung von Diesel-Fahrzeugen. Lag der Anteil an Diesel-Fahrzeugen 1995 noch bei 23 Prozent, war dieser 2016 bereits bei 57 Prozent. Zwar gab es seitdem einen leichten Rückgang, doch der Trend zu schwereren und leistungsstärken Autos kann dies nicht kompensieren.
Arbeitswege und Dienstreisen mit Pkw
Große Anreize für den Pkw gibt es laut der Studie des WIFO auch bei der Gestaltung des Arbeitsweges in Form der Pendlerpauschale und des Kilometergeldes.
Die Pendlerpauschale und der Pendlereuro werden dafür kritisiert, die Zersiedelung voranzutreiben. Wer weiter vom Arbeitsplatz entfernt lebt, wird auch höher entschädigt. Längere Distanzen werden dadurch eher in Kauf genommen bevor auf Bus und Bahn umgestiegen wird.
Auch durch das Kilometergeld bei Dienstwegen ist die Nutzung eines Pkw oft lukrativer als der Weg mit den öffentlichen Verkehrsmitteln. Während hier nämlich die tatsächlichen Kosten erstattet werden (das Ticket), werden bei Verwendung eines arbeitnehmereigenen Kfz mit dem Kilometergeld auch Benzinkosten, Anschaffungs- und Haltungskosten abgegolten. Bei einer möglichen Reform gäbe es laut WIFO großen Spielraum in Hinsicht auf die Verkehrsmittelwahl.
Begünstigung für Unternehmen
Für Unternehmen gibt es noch weitere Begünstigungen wie die Vorsteuerabzugsfähigkeit bei „Fiskal-Lkw“ oder die steuerlichen Bedingungen rundum den Dienstwagen. Fiskal-Lkw sind jene Kleinlastkraftwagen, Kastenwagen, Pritschenwagen und Kleinbusse, auf die ein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden kann. Darunter fallen immer häufiger auch SUV. Während hier aufgrund geltendem EU-Rechts kaum Spielraum für Veränderung besteht, sind diese Hürden beim Dienstwagen nicht gegeben.
Für Dienstgeber ist das Angebot eines Dienstwagens oftmals eine Möglichkeit, die Mitarbeiter:innen damit zu entlohnen und indirekt die Lohnnebenkosten einzusparen. Zudem können Anschaffungs- wie auch Betriebskosten abgeschrieben werden. Für Dienstnehmer:innen ist es ein zusätzlicher Ansporn, dieses Angebot anzunehmen, vor allem, wenn Betriebskosten übernommen werden und die Notwendigkeit über ein eigenes Fahrzeug entfällt.
All diese Subventionsformen erschweren den Umstieg auf klimafreundlichere Mobilitätsformen. Die Kaufentscheidung wird dementsprechend beeinflusst, denn im Vergleich dazu werden für alternative Verkehrsmittel nicht genug Anreize gesetzt.