Harmonisiertes Kilometergeld: Fahrrad und Auto bei Dienstreisen ab 2025 gleichgestellt

Mit 1. Jänner 2025 werden die Kilometergeldsätze erstmals seit 2011 erhöht und betragen einheitlich 50 Cent für Pkw, Motorrad oder Fahrrad. Durch die Harmonisierung wird der Umstieg auf das Fahrrad für betrieblich bedingte Fahrten attraktiver.

Änderungen ab 1. Jänner 2025

Das Kilometergeld schafft eine einheitliche Regelung zur Erstattung der Kosten, die durch die Nutzung eines privaten Fahrzeugs für dienstliche Zwecke entstehen. Die letzte Anpassung des amtlichen Kilometergeldes für Fahrten mit dem Pkw oder Kombi liegt bereits 16 Jahre zurück.

Die aktuelle Erhöhung der Kilometergeldsätze für Pkw und Kombi geht mit einer Harmonisierung einher: Mit Stichtag 01.01.2025 wird das amtliche Kilometergeld unabhängig davon, ob ein Pkw, ein Motorrad oder ein Fahrrad benutzt wird, 50 Cent betragen. Für Radfahrer erhöht sich damit das Kilometergeld von bisher 38 Cent pro Kilometer um fast ein Drittel. Zudem wird die Obergrenze für dienstlich gefahrene Kilometer bei Fahrrädern von 1.500 auf 3.000 pro Jahr angehoben.

Das Kilometergeld für Fußwege bleibt weiterhin bei 38 Cent pro Kilometer, gilt aber ab 2025 auf Dienstwegen bereits von mehr als einem Kilometer (derzeit bei mehr als zwei Kilometer). Zusätzlich wird der Satz für Mitfahrende von 5 Cent auf 15 Cent pro Kilometer angehoben.

Fahrzeug

Kilometergeld aktuell

Kilometergeld ab 1.1.2025

Pkw und Kombi

0,42

0,50

Motorfahrrad und Motorrad

0,24

0,50

Mitfahrende

0,05

0,15

Fahrrad und E-Bike

0,38

0,50

Zu-Fuß-Gehen

0,38

0,38

 

Wann bekommt man Kilometergeld?

Das amtliche Kilometergeld ist steuerfrei und gilt für Dienstfahrten mit dem Privatfahrzeug. Damit werden pauschal alle Kosten abgegolten, die durch die Nutzung eines privaten Kraftfahrzeugs für Fahrten im Rahmen einer Dienstreise entstehen. Arbeitnehmer:innen müssen für den Betrieb des Fahrzeuges selbst aufkommen und ein Fahrtenbuch oder sonstige Dokumentationen zum Nachweis der für das Unternehmen gefahrenen Kilometer führen. Bei Fahrrädern gilt das Kilometergeld nicht bei der Nutzung eines Dienstfahrrads, beispielsweise im Zuge eines Jobrad-Modells. In solchen Fällen können die Kosten für berufliche Fahrten mit dem Fahrrad jedoch bei der Arbeitnehmerveranlagung als Werbungskosten abgesetzt werden.

Dienstreisen ohne Auto werden attraktiver

In Österreich werden Dienstfahrten derzeit überwiegend mit dem Pkw gefahren. Dabei ist rund die Hälfte der Dienstwege kürzer als zehn Kilometer – eine Distanz, die mit dem Fahrrad, insbesondere mit Elektro-Fahrrädern, gut bewältigbar ist. Die neue Regelung setzt Anreize, Dienstfahrten vermehrt mit dem Fahrrad oder bei längeren Distanzen in Fahrgemeinschaften zurückzulegen. Für Dienstwege zu Fuß kann künftig bereits ab einer Distanz von einem Kilometer Kilometergeld verrechnet werden.

Veröffentlicht am 15.10.2024