Die Schaffung neuer Infrastruktur für den Fußverkehr und den Radverkehr – von kleinen, lokalen Radprojekten über kombinierte Fuß- und Radinfrastruktur bis hin zu mehrjährigen regionalen Radnetzausbauprogrammen und Radschnellverbindungen – wird unterstützt. Fördereinreichungen sind in Abhängigkeit von den verfügbaren Mitteln bis Ende Februar 2025 möglich. Der Förderleitfaden für Aktive Mobilität und Mobilitätsmanagement gibt Ihnen einen Überblick über alle Förderungen: Zum Leitfaden
Tipp: Förderungen von klimaaktiv mobil sind auch mit Landesförderungen kombinierbar sowie mit den Förderungen des Kommunalen Investitionspaketes. Kostenfreie Förderberatung bieten die klimaaktiv mobil Beratungsprogramme.
Sie wollen die Bedingungen fürs Radfahren verbessern?
Gefördert werden klimafreundliche Mobilitätslösungen zur Forcierung des Radverkehrs von Betrieben, sonstigen unternehmerisch tätigen Organisationen sowie öffentlichen Gebietskörperschaften, Vereinen und konfessionellen Einrichtungen:
- Verbesserung der Rad- und Fußinfrastruktur und Begleitmaßnahmen wie Informationssysteme, Bodenmarkierungen und Dauerzählstellen, aber auch Beleuchtung und Baumpflanzungen entlang der Infrastruktur
- Radabstellablagen, auch mit E-Ladestation
- Anschaffung von (E-)Transportfahrrädern sowie (E-)Falträdern (auch durch Privatpersonen)
- Anschaffung von Elektro-Fahrrädern und insbesondere Jobrad-Modelle
- betriebliche Radverleihsysteme und Rad-Self-Service-Stationen
- Informationskampagnen und Bewusstseinsbildung
Die Kombination von mehreren Maßnahmen innerhalb einer Einreichung bzw. die zusätzliche Durchführung von bewusstseinsbildenden Maßnahmen ist erwünscht und kann sich positiv auf die Förderungshöhe auswirken. Unsere Expertinnen und Experten beraten über das klimaaktiv mobil Förderprogramm und unterstützen Sie bei der Fördereinreichung.
Radln mit Rückenwind
Die Anschaffung von (E-)Transporträdern, (E-)Falträdern sowie E-Fahrrädern (mindestens 5 Stück) durch Betriebe, Vereine und Gemeinden wird wieder pauschal gefördert. Die Förderung beträgt 900 Euro für (E-)Transporträder, 500 Euro für (E-Falträder) und 300 Euro für E-Fahrräder. Erfahren Sie mehr über die Vorteile von Jobrad-Modellen.
Voraussetzungen bei der Anschaffung von Fahrrädern mit E-Antrieb ist die nachweisliche Verwendung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern. Zudem müssen technische Eigenschaften, speziell bei (E-)Falträder und (E-)Transporträder, erfüllt werden. Die Förderstelle hat dazu eine Übersicht über alle Modelle bereitgestellt. Die Förderung ist auf 30 Prozent der Investitionskosten begrenzt. Ein Fahrradservice ist inkludiert!
Privatpersonen können ebenfalls eine Förderung nach dem Kauf eines (E-)Faltrades und (E-)Transportrads beantragen. Bei (E-)Falträdern ist die zusätzliche Fördervoraussetzung der Besitz einer Jahresnetzkarte für öffentliche Verkehrsmittel. Beispiele sind das Klimaticket oder die Jahreskarte eines Verkehrsverbundes.
Radnetzausbauprogramme
klimaaktiv mobil unterstützt öffentliche Gebietskörperschaften bei der Konzeption und Fördereinreichung von regionalen, überregionalen und kommunalen mehrjährigen Radnetzausbauprogrammen. Die Einbeziehung weiterer wichtiger Akteur:innen (weitere öffentliche Gebietskörperschaften, Nachbargemeinden, Bauträger, Betrieb und Verkehrsunternehmen) kann dabei zu einem erhöhten Fördersatz führen.
Die Förderung beträgt bis zu 50 Prozent der förderungsfähigen Kosten. Die Fördergegenstände und die jeweiligen Förderhöhen hängen vom spezifischen Projekt ab. Laufende Investitionskosten sowie Betriebskosten werden für einen Zeitraum von mindestens drei und maximal fünf Jahren ab Umsetzungsbeginn gefördert. Auch immaterielle Vorleistungen, die mit der Investition und den Betriebskosten zusammenhängen, werden gefördert (z.B. Masterplan Radfahren, Radnetzplanung und mehr). Die Fördereinreichung muss in jedem Fall vor der Projektumsetzung erfolgen. Das klimaaktiv mobil Beratungsprogramm für Städte, Gemeinden und Regionen begleitet Sie kostenfrei und kompetent bei der Projektentwicklung und Fördereinreichung - damit Sie für Ihr Projekt die richtige Förderung erhalten.
Förderung für Fahrradabstellanlagen
Betriebe, Gebietskörperschaften, Gemeinden oder Vereine können eine Förderung für die Errichtung von Radabstellanlagen, beantragen. Gefördert wird die Anschaffung versperrbarer oder am Fahrradrahmen sicherbare Radabstellanlagen. Auch die Sanierung bestehender Radabstellanlagen wird gefördert sowie auch die Errichtung von E-Ladepunkten. Der barrierefreie Zugang zur Radabstellanlage ist Voraussetzung. Bei E-Ladestationen ist zudem zu beachten, dass nur Anlagen mit Einsatz von Strom aus erneuerbaren Energieträgern gefördert werden.
Die Förderhöhe beträgt je nach Art des Abstellplatzes zwischen 200 und 400 Euro plus 100 Euro pro E-Ladepunkt und ist auf 30 Prozent der förderungsfähigen Kosten begrenzt. Die Antragstellung ist erst nach Umsetzung des Vorhabens möglich, jedoch max. neun Monate nach Rechnungslegung.