In Deutschland gibt es zahlreiche Schutzgebiete wie Naturparke, Landschaftsschutzgebiete und Naturschutzgebiete. Diese Gebiete dienen der Erhaltung und dem Schutz der Natur. Bei Infrastrukturprojekten ist es daher von großer Bedeutung, die Anlagen so zu bauen, dass schädliche Umweltauswirkungen vermieden oder vermindert werden. Das vorliegende Gutachten, in Auftrag gegeben vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, befasst sich schwerpunktmäßig mit Radverkehrsanlagen und den Bodenparametern Bodenverdichtung und Wasserhaushalt.
Überprüfung der Bodenverhältnisse unter Radwegen
Ziel des Gutachtens aus Mecklenburg-Vorpommern war es, die vermuteten negativen Auswirkungen des Radwegebaus auf Bodenverdichtung und Wasserhaushalt wissenschaftlich zu überprüfen. Dazu wurden verschiedene Radwegebeläge auf unterschiedlichen Bodenarten untersucht, um erstmals wissenschaftlich fundierte Aussagen über die Bodenverhältnisse unter Radwegen zu erhalten.
Die Messungen wurden in Abstimmung mit Straßenbauämtern und geologischen Karten an verschiedenen Standorten durchgeführt, darunter Gebiete mit Sand, bindigen Lockergesteinen, Mergel, Mooren und Kreide. Dabei wurden unterschiedliche Bauweisen berücksichtigt, wie Asphalt, Pflaster, ungebundene Bauweisen und Beton. Die überprüften Radwege waren mindestens fünf Jahre in Nutzung, neu gebaute Radwege wurden nicht berücksichtigt. Die Untersuchungen wurden sowohl im Winter als auch im Sommer durchgeführt, um die Auswirkungen der Jahreszeiten zu berücksichtigen.
Ergebnis: Keine negative Versiegelungswirkung
Die Ergebnisse der Untersuchungen widerlegen die gängige Annahme, dass Radwege eine negative Versiegelungswirkung auf den Boden haben. Insbesondere unter gebundenen Radwegbefestigungen konnte keine negative Veränderung des Wasserhaushaltes festgestellt werden. Im Gegenteil, es wurde deutlich, dass gebundene Radwegekonstruktionen den Untergrund vor extremen Verdichtungen schützen können. Bei ungebundenen Radwegkonstruktionen wird der Verdichtungseffekt durch Fahrräder meist unterschätzt. Durch die ständige Befahrung kommt es zu einer enormen Verdichtung der Oberfläche.
Das Gutachten kommt zum Schluss: "Der Radweg mit gebundener Decke ist ein Bodensiegel ohne versiegelnde Wirkung."