Jobtickets - was ist genau gemeint?
Jobtickets sind Wochen-, Monats- oder Jahreskarten für öffentliche Verkehrsmittel, die Arbeitgeber:innen ihren Mitarbeiter:innen zur Verfügung stellen. Sie können für Dienstreisen, aber auch Wege zum Arbeitsplatz und Freizeitwege verwendet werden. Jobtickets sind frei von Sozialabgaben, Lohnnebenkosten und Sachbezügen.
Neuerungen beim Jobticket
Seit 01. Juli 2021 können Wochen-, Monats-, und Jahrestickets für öffentliche Verkehrsmittel von den Arbeitgeber:innen sozialabgaben- und sachbezugsfrei sowie ohne Lohnnebenkosten erworben werden, wenn diese zumindest am Wohn- oder Arbeitsort der Mitarbeiter:innen gültig sind. Es muss sich also insbesondere nicht mehr um Streckenkarten handeln. Zudem ist es möglich, dass Mitarbeiter:innen das Jobticket selbst erwerben und die Kosten durch Arbeitgeber:innen teilweise oder zur Gänze erstattet bekommen.
Bis Juli 2021 waren nur Streckenkarten für öffentliche Verkehrsmittel als Jobticket wählbar, also Fahrkarten zwischen Wohnsitz und dem Arbeitsplatz. Eine Ausnahme hierfür gab es zuvor schon in Wien, da es hier keine Streckenkarten gibt. In der bisherigen Regelung mussten Arbeitgeber:innen das Jobticket kaufen und ihren Mitarbeiter:innen zur Verfügung stellen. Die Neuerungen erleichtern somit den Zugang zum Jobticket und machen das Angebot deutlich attraktiver.
Bisher war es zudem nicht möglich, ein Jobticket mit der Pendlerpauschale zu kombinieren. Das hat sich zum 01. Jänner 2023 geändert. Das Abgabenänderungsgesetz 2022 bestimmt, dass die Pendlerpauschale ab 2023 nur noch um den Wert des Jobtickets reduziert wird und es nicht zu einem gänzlichen Entfall kommt. Zudem kann der Pendlereuro bezogen werden.
Welche Vorteile hat das Jobticket für mein Unternehmen?
Mit Jobtickets wird das Unternehmen ein Vorreiter im Klimaschutz und macht Nachhaltigkeit wortwörtlich „er-fahrbar“. Das freut nicht nur unser Klima und sondern wirkt sich auch positiv auf das Image des Unternehmens aus. Das Jobticket bringt zudem eine praktische Erleichterung mit sich: Ihr Unternehmen wird vom Verwaltungsaufwand für die Abrechnung von Dienstreisen entlastet, die Genehmigung und Nachbereitung von Dienstreisen wird beschleunigt. Zudem können dadurch Parkplätze am Betriebsstandort eingespart werden, wenn das Auto häufiger zu Hause stehen bleibt. Ein Jobticket ist gerade auch bei der Anwerbung von Lehrlingen und Auszubildenden sehr attraktiv. Im Bemühen um die besten Köpfe und Hände am Arbeitsmarkt kann das der entscheidende Unterschied gegenüber der Konkurrenz ausmachen.
Kosten
Die Kosten für das Jobticket hängen zunächst von der Art des gewählten Tickets ab. Sie können komplett vom Unternehmen übernommen werden, es ist aber auch eine nur anteilige Kostenübernahme möglich. Ein solcher Zuschuss zum Öffi-Ticket kann mit dem monatlichen Gehalt ausbezahlt werden.
Das Jobticket ist für die Mitarbeiter:innen sachbezugsfrei, für die Unternehmen gelten die Kosten als Betriebsausgaben. Es fallen keine Sozialabgaben und Lohnnebenkosten an. Für Mitarbeiter:innen, die kein Jobticket benötigen, kann alternativ ein Mobilitätsbonus ausbezahlt werden.
Jobtickets sind natürlich für Dienstfahrten nutzbar. Wenn ein Jobticket vergeben wurde, darf für von der Karte umfasste Strecken kein zusätzlicher Fahrtkostenersatz geleistet werden.
Zu beachten ist, dass es sich beim Öffi-Ticket nicht um eine Gehaltsumwandlung handeln darf. Das Jobticket darf nicht den geltenden Arbeitslohn oder die anstehende Gehaltsanpassung ersetzen.
Bitte bedenken: Nutzungsvereinbarung und Kündigung
Ein Jobticket ist eine freiwillige Maßnahme des Unternehmens. Es bietet sich an, eine Nutzungsvereinbarung abzuschließen. Sie sollte betonen, dass es sich beim Jobticket um eine freiwillige Maßnahme handelt und Beschäftigte das Ticket insbesondere auch auf Arbeits- und Dienstwegen nutzen sollen. Zusätzlich sollte die Geltungsdauer festgelegt werden undwelche Kosten übernommen werden.. Zudem ist eine Regelung für das Ausscheiden von Beschäftigen aus dem Unternehmen zu vereinbaren.
Hier gibt es für Unternehmen mehrere Möglichkeiten, um das Kostenrisiko zu minimieren: Für manche Jahreskarten gibt es ein Sonderkündigungsrecht auf Kulanzbasis bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, manche Jahreskarten können auch an Dritte übertragen werden. In diesem Fall gibt es somit kein Kostenrisiko für das Unternehmen durch die Gefahr eines Jobwechsels des Beschäftigten. Die konkret möglichen Regelungen sollten vorab mit dem zuständigen Verkehrsverbund abgeklärt werden.
Dieser Artikel wird laufend überarbeitet und ersetzt keine steuerrechtliche Beratung. Für die Richtigkeit der Angaben wird keine Haftung übernommen.