Zwei Drittel der Schülerinnen und Schüler legen ihren Schulweg klimafreundlich zurück, denn viele Vorteile sprechen dafür.
Aktiver Schulweg erhöht Sicherheit und Selbstbewusstsein
Kinder, die ihren Schulweg aktiv zurücklegen, lernen mit Gefahren im Straßenverkehr umzugehen und können sich später im Verkehr leichter orientieren. Das stärkt ihre Selbstständigkeit und ihr Selbstbewusstsein, auch für andere Lebenssituationen. Kinder, die regelmäßig mit dem Auto in die Schule gebracht werden, nehmen ihre Umgebung nicht aktiv wahr und lernen dabei nicht Verantwortung für sich selbst zu übernehmen und sich richtig im Straßenverkehr zu verhalten.
Viele Autos innerhalb eines geringen Zeitfensters (Schulbeginn) führen außerdem zu gefährlichen Verkehrssituationen.
Den Schulweg gemeinsam üben
Gehen Sie zu Beginn den festgelegten Schulweg mehrmals gemeinsam mit Ihrem Kind. Erläutern Sie Ihrem Kind mögliche Gefahrenstellen. Üben Sie diese besonders gut ein. Erklären Sie Ihrem Kind dabei die richtigen Verhaltensweisen und legen Sie klare Regeln fest. Geben Sie Ihrem Kind dabei konkrete Anweisungen anstatt Ihrem Kind zu sagen, was es nicht tun soll. Ihr Kind soll auch bei grünen Ampeln und Zebrastreifen stehen bleiben, nach links, rechts, links schauen und erst los gehen, sobald kein Fahrzeug in Sicht ist oder das Fahrzeug stehen geblieben ist. Seien Sie dabei ein Vorbild und leben Sie die richtigen Verhaltensweisen vor. Tauschen Sie nach einigen Tagen die Rolle und lassen Sie sich von Ihrem Kind führen. Ihr Kind soll dabei sein Verhalten kommentieren – so wird das Wissen noch besser gefestigt. Loben Sie Ihr Kind bei richtigem Verhalten und korrigieren Sie Ihr Kind bei Fehlern sachlich.
Geben Sie Verbesserungsvorschläge für den Schulweg an Ihre Gemeinde weiter und melden Sie Beinaheunfälle. So können Gefahrenstellen baulich entschärft werden.
Den Schulweg aus Kinderperspektive sehen
Versetzen Sie sich in die Lage Ihres Kindes. Sie können dabei in die Hocke gehen, um zu sehen, was Ihr Kind wahrnehmen kann. Kinder besitzen ein engeres Blickfeld, wodurch sie Autos später erkennen, und brauchen länger für Entscheidungen. Aber nicht nur Autos können übersehen werden. Auch Fahrräder und elektrische Roller sind schnell unterwegs und müssen von Ihrem Kind beachtet werden. Kinder werden darüber hinaus noch leicht von ihrer Umgebung abgelenkt und schätzen Entfernungen und Geschwindigkeiten noch nicht richtig ein.
In der Gruppe zur Schule gehen
Ermöglichen Sie Ihrem Kind gemeinsam mit anderen Kindern zu Fuß zur Schule zu gehen. Kinder, die ähnliche Schulwege haben, können eine Gehgemeinschaft, wie etwa einen Pedibus, bilden. Beim Pedibus schließen sich die Kinder an zuvor vereinbarten Haltestellen am Schulweg, zu bestimmten Uhrzeiten, einer Gruppe an. Haltestellentafeln dienen dabei als Markierung der Zustiegsorte. Anfangs begleiten freiwillige Aufsichtspersonen die Gruppe zu Fuß zur Schule. Kindergruppen werden leichter gesehen und seltener von fremden Personen angesprochen. Auch macht das gemeinsame Gehen mehr Spaß und es werden Freundschaften geknüpft.
Kinder sollen fremden Personen nicht vertrauen
Machen Sie Ihrem Kind deutlich, dass es bei fremden Personen nie mitgehen oder ins Auto steigen soll und, dass Sie niemals ohne Absprache eine andere Person zum Abholen schicken würden. Legen Sie mit Ihrem Kind auf dem Schulweg Orte wie Geschäfte, Freundin/Freund oder Mehrfamilienhäuser fest, an denen Ihr Kind schnell Zuflucht finden kann. Lernen Sie Ihrem Kind fremde Personen immer zu Siezen, auch bei Ihrer Anwesenheit. So wird es für umstehende Personen klar, dass es sich um eine für Ihr Kind fremde Person handelt. Bringen Sie den Namen Ihres Kindes nicht sichtbar an der Schultasche oder Kleidung an. So kann vermieden werden, dass fremde Personen Ihr Kind mit dem Namen ansprechen und so eine Vertraulichkeit herstellen. Erinnern Sie Ihr Kind an die Notrufnummer 133 und vermitteln Sie Ihrem Kind das Gefühl, dass es Ihnen alle Erlebnisse anvertrauen kann. Geben Sie Vorfälle an die Polizei weiter.
Kinder sind aus dem Vertrauensgrundsatz ausgenommen
Das bedeutet, dass jedes Verhalten von Kindern im Straßenumfeld jederzeit von Fahrzeuglenkenden einkalkuliert werden muss. Laut §3 StVO müssen Lenkende eines Fahrzeuges sich bei Kindern durch bremsbereites Fahren so verhalten, dass eine Gefährdung ausgeschlossen wird und ihre Fahrgeschwindigkeit vermindern. Es gibt bereits viele Stimmen, die Tempo 30 im Ortsgebiet als Regelbetrieb fordern, um die Sicherheit für die Menschen zu erhöhen. Auch gilt immer der unsichtbare Schutzweg. Wenn Kinder die Fahrbahn überqueren möchten (egal ob in Begleitung oder allein), muss laut §29a StVO der Fahrzeuglenkende den Kindern das ungefährdete Überqueren überall ermöglichen und bei Bedarf dafür anhalten.