Die Fahrradausstattung für Ihr Kind

Kinder sind keine kleinen Erwachsenen. Ein Kinderfahrrad hat besonders hohen Ansprüchen in Bezug auf Sicherheit, intuitive Handhabung und Leichtigkeit zu entsprechen. Ein Kindersitz, ein Kinderhelm und der passende Fahrradanhänger sollten sorgsam ausgewählt werden.

Fahrradhelm

Seit 31. Mai 2011 besteht eine Radhelmpflicht für Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr. Verantwortlich dafür, dass das Kind den Helm auch trägt, ist seine Aufsichtsperson. Das gilt auch für Kinder unter zwölf Jahren, die in einem Fahrradanhänger befördert oder auf einem Fahrrad mitgeführt werden. Tests belegen erhebliche Qualitätsunterschiede.

ÖAMTC Test Fahrradhelme für Kinder und Kleinkinder

ÖAMTC Test Fahrradhelme für Erwachsene

Kindersitz

Die gängigste Version, auf dem Fahrrad ein Kind zu transportieren ist im Kindersitz. Ist das Rad mit all den notwenigen Ausstattungsmerkmalen bestückt und hat es einen stabilen Gepäcksträger, kann ein Kindersitz montiert werden. Dabei ist wiederum folgendes zu beachten:

  • Der Kindersitz ist immer hinter der Fahrerin, dem Fahrer anzubringen - auf einem für diese Last ausgelegten, stabilen Gepäcksträger.
  • Dabei muss der Kindersitz fest mit dem Fahrradrahmen verbunden sein, um sich nicht durch Vibration zu lösen.
  • Der Fahrer, die Fahrerin darf nicht abgelenkt oder in der Sicht beeinträchtigt werden.
  • Es darf immer nur ein Kind auf einmal transportiert werden, bzw. darf nur ein Kindersitz montiert werden. Kindersitze am Lenker, also vor der Fahrerin oder dem Fahrer sind verboten!
  • Es muss ein Gurtsystem vorhanden sein, dass vom Kind nicht einfach zu öffnen ist.
  • Auf jeder Seite muss ein Beinschutz für das Kind angebracht sein.
  • Die Füße des Kindes müssen darin mittels Riemen zu fixieren sein.
  • Der Kindersitz muss eine Lehne mit Kopfabstützung aufweisen.

Fahrradanhänger

Er ist noch nicht ganz so gängig wie der Kindersitz, aber für Sport und Freizeit viel besser geeignet. Auf dem Markt befinden sich unterschiedliche Systeme, die meist Ausstattungen beinhalten, um den Anhänger beim Wandern oder beim Laufen verwenden zu können. Allerdings gibt es auch hier Ausstattungsanforderungen, die vorgeschrieben sind und die alle Hersteller in gleicher Weise zu erfüllen haben.

  • Der Fahrradanhänger darf nur eine Achse haben.
  • Die Räder des Anhängers müssen mit einer Feststell- oder Blockierbremse ausgestattet sein.
  • Es muss eine vom Rad unabhängige Beleuchtung des Anhängers vorhanden sein.
  • Zusätzlich dazu müssen zwei weiße Rückstrahler vorne, mindestens zwei gelbe seitlich und zwei rote an der Rückseite montiert sein.
  • Als Kennzeichnung muss der Fahrradanhänger mit einem dreieckigen Wimpel versehen sein, der an der Spitze einer biegsamen Stange anzubringen ist.
  • Es muss sichergestellt sein, dass das beförderte Kind weder in die Speichen der Anhängerräder, noch in die Speichen des ziehenden Fahrrads gelangen kann.
  • Die Anhängerkupplung, die den Fahrradanhänger mit dem ziehenden Rad verbindet, muss so flexibel gelagert sein, dass im Falle eines umstürzenden Fahrrads, der Anhänger nicht mit umgerissen wird.

Siehe auch ADAC Fahrradanhänger
 

Kinderfahrräder

Kinder müssen im Straßenverkehr besonders stark geschützt werden, da sie weit weniger Aufmerksamkeit an den Tag legen als Erwachsene. Es ist bewiesen, dass ihre Wahrnehmungsfähigkeit von gefährlichen Situationen nicht voll ausgeprägt und ihr Gleichgewichtssinn noch nicht voll entwickelt ist.
 
Es liegt in der Hand der Eltern, dass ihre Kinder die Verkehrsregeln kennen und geübte RadfahrerInnen werden. Beim Kauf eines Kinderfahrrads ist besonders auf die richtige Größe und die individuellen Bedürfnisse zu achten. Deshalb sollten Kinder bei der Radauswahl dabei sein. Wie auch bei Erwachsenenfahrrädern empfiehlt es sich, den Fachhandel aufzusuchen und sich gut beraten zu lassen. Beim Kauf in Baumärkten, Supermarktketten oder ähnlichem ist es ratsam, die vorhandenen Sicherheitsstandards zu kontrollieren.
 
Tipps:

  • Das Kind sollte unbedingt mit beiden Füßen den Boden gut erreichen können. Bei einem zu großen Rad reicht es nicht aus, einfach den Sattel ganz abzusenken. Ein zu großer Rahmen bleibt auch zu groß, wenn der Sattel ganz eingefahren ist. Auf keinen Fall sollte ein Fahrrad „zum Reinwachsen“ gekauft werden. Kinderräder, die zu groß dimensioniert sind, stellen ein großes Sicherheitsrisiko dar!
  • Das Tretlager, an dem die Kurbeln und die Pedale montiert sind, sollte etwas schmäler sein, als bei Erwachsenenrädern, dafür sollte der Lenker etwas breiter sein, als die Schultern des Kindes.
  • Die Pedale sollten sehr breit und mit einem rutschfesten Belag versehen sein, außerdem benötigen sie beidseitig gelbe Rückstrahler.
  • Ecken und Kanten am Fahrrad müssen entschärft sein, die Griffe am Lenker sollten breit und komfortabel sein und sollten dicke, elastische Enden haben.

Weiterführende Infos:

Quelle: RAD-Geber / "die umweltberatung" Österreich

Veröffentlicht am 04.11.2020