Was fällt unter die TEN-T-Richtlinie?
Die Richtlinie für das transeuropäische Verkehrsnetz (TEN-T Richtlinie oder im deutschen auch TEN-V) ist ein Instrument für die Planung und Entwicklung einer kohärenten, effizienten, multimodalen und hochwertigen Verkehrsinfrastruktur in der gesamten EU. Zu diesem Netz zählen vorwiegend Eisenbahnen, Binnenwasserstraßen sowie kurze Seewege und Straßen, die städtische Knotenpunkte, See- und Binnenhäfen, Flughäfen und Terminals miteinander verbinden.
Der Ausbau des Verkehrsnetzes soll in drei Stufen erfolgen:
- Das Kernnetz umfasst die wichtigsten Verbindungen zwischen Großstädten und Knotenpunkten und muss bis 2030 fertiggestellt werden.
- Das erweiterte Kernnetz muss bis 2040 fertiggestellt sein.
- Das flächendeckende Netz verbindet alle Regionen der EU mit dem Kernnetz und muss bis 2050 fertiggestellt sein.
Die Richtlinie zielt darauf ab, die Effizienz der Transportwege und des Personenverkehrs zu steigern. Mit der Überarbeitung der Richtlinie, die im Sommer 2024 in Kraft trat, wurde auch ein Schwerpunkt auf die Umwelt- und Klimaauswirkungen gelegt und die Aktive Mobilität stärker berücksichtigt.
Aktive Mobilität erstmals berücksichtigt
In der überarbeiteten Richtlinie wird die Rolle der Großstädte in Europa gestärkt und der städtischen Mobilität mehr Aufmerksamkeit geschenkt. Bisher wurde die Aktive Mobilität in der Richtlinie nicht berücksichtigt. Dies hatte zur Folge, dass Projekte im TEN-T-Netz oftmals negative Auswirkungen auf den Rad- und Fußgängerverkehr hatten. Nun sollen die Synergien zwischen dem Ausbau des transeuropäischen Verkehrsnetzes und dem städtischen Verkehrsnetz besser genutzt werden. Die European Cyclists‘ Federation (ECF) analysierte, dass sich beispielsweise EuroVelo Radrouten mit dem TEN-T-Netz fast 8.000 Mal überschneiden – ein großes Potenzial.
Was bedeutet das genau? Die 432 Großstädte entlang des transeuropäischen Verkehrsnetzes sind nun aufgefordert, einen „nachhaltigen urbanen Mobilitätsplan“, kurz SUMP, zu entwickeln und emissionsfreie und emissionsarme Verkehrsmittel zu fördern.
Definition von SUMP: „Ein nachhaltiger urbaner Mobilitätsplan ist ein strategischer Plan, der die Mobilitätsbedürfnisse von Menschen und Unternehmen in Kommunen und deren Umgebung mit dem Ziel einer besseren Lebensqualität erfüllen soll. Er baut auf bewährten Planungsansätzen auf und berücksichtigt in besonderem Maße Zusammenarbeits-, Beteiligungs- und Evaluationsprinzipien“. – EU Kommission, SUMP Guidelines (Deutsch)
Ein wichtiges Grundprinzip des SUMP ist es, Mobilität unter Berücksichtigung der verkehrlichen Wechselwirkungen mit dem Umland zu planen, also auch die „Vernetzung“ sicherzustellen. Dies geht auch mit dem Ziel der Transeuropäischen Verkehrsnetze einher, bis 2030 ein Kernnetz mit multimodalen Verkehrsknotenpunkten zu schaffen, Stichwort „erste und letzte Meile“. Große Bahnhöfe, Busterminals und Flughäfen sollen daher auch an das Radverkehrsnetz angebunden werden.
Bestimmungen darüber, wie die städtische Mobilität und die TEN-T-Politik in den Knotenpunkten zusammengeführt werden können, sind in Anhang V der Verordnung enthalten und können dort nachgelesen werden. Ziel sollte es demnach sein, eine Infrastruktur für den nahtlosen Verkehr emissionsfreier und emissionsarmer Verkehrsmittel zu schaffen und multimodale Personenverkehrsknoten zu etablieren, die die Einbindung der ersten und letzten Meile erleichtern.
Tipp: Die European Cyclists‘ Federation hat die Verordnung auf radverkehrsrelevante Passagen überprüft und diese kommentiert. Diese können hier nachgelesen werden: Integrating cycling in the trans-European network (PDF).