Jobticket für die Verwaltung
Ein zufriedenes Team, günstige Dienstreisen, Klimaschutz und weniger Verwaltungsaufwand: Jobtickets schaffen Flexibilität bei Dienstreisen und drücken Wertschätzung gegenüber den Mitarbeitenden aus.
Das sollten Sie wissen
Entlastung
Angebote für den öffentlichen Verkehr entlasten das Parkraummanagement.
Kosten
Jobtickets sind steuermindernd, frei von Lohnnebenkosten, Sozialversicherungsbeiträgen sowie Sachbezügen.
Arbeitsmarkt
Besonders für Lehrlinge ist das Jobticket ein attraktives Angebot und kann den entscheidenden Unterschied im Wettbewerb auf dem Arbeitsmarkt ausmachen.
Prozessbeschleunigung
Je nach Institution können durch ein Jobticket der Verwaltungsaufwand reduziert und Genehmigungsprozesse beschleunigt werden.
Was ist das Jobticket?
Jobtickets sind Wochen-, Monats- oder Jahreskarten für den öffentlichen Nahverkehr, die auch Verwaltungseinrichtungen ihren Mitarbeiter:innen zur Verfügung stellen können. Sie können für Dienstreisen, aber auch für Fahrten zum Dienstort und in der Freizeit genutzt werden. Das Jobticket ist sozialabgaben- und lohnnebenkostenfrei, sofern es am Wohn- oder Arbeitsort der Arbeitnehmer:innen gültig ist. Seit Jänner 2023 kann das Jobticket mit der Pendlerpauschale kombiniert werden.
Vorteile für Verwaltung und Mitarbeiter:innen
Die Bundesverwaltung hat eine Vorbildwirkung. Das gilt auch für die Mobilität und gerade für Dienstreisen. Davon profitieren die Institution, das Team und die Umwelt. Das KlimaTicket Ö als Jobticket erleichtert die Nutzung von Bus und Bahn, schafft Flexibilität und kann je nach Reisetätigkeit signifikante Kostenreduktionen bewirken. Die Vorbereitung und Abrechnung von Dienstreisen werden erleichtert und beschleunigt. Die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel nimmt zu (Klimaschutz!) und die Mitarbeitenden können das Jobticket auch privat nutzen. Benefits wie das Jobticket hinterlassen einen positiven Eindruck bei den Mitarbeiter:innen.
Welche Möglichkeiten gibt es bei der Umsetzung?
Grundsätzlich sind zwei Varianten bei der Anschaffung eines Jobtickets möglich:
- In der ersten Variante erwirbt die Verwaltung das Jobticket und stellt es den Mitarbeiter:innen zur Verfügung. Das Ticket muss dann weiterhin von der Institution verwaltet werden.
- In der zweiten Variante erwerben die Mitarbeiter:innen das Ticket selbst und bekommen dann von der Institution einen Teil oder die vollen Kosten erstattet. Die Kostenerstattung kann monatlich oder jährlich erfolgen. Die Verwaltung des Tickets obliegt den Mitarbeitenden selbst.
Gut zu wissen: Privatpersonen mit einer Jahreskarte für öffentliche Verkehrsmittel können eine Faltrad-Förderung in Anspruch nehmen und so die erste und letzte Meile zum Bahnhof oder Bus umweltfreundlich zurücklegen.
Häufig gestellte Fragen zum Jobticket
Jobtickets sind Wochen-, Monats- oder Jahreskarten für öffentliche Verkehrsmittel, die Arbeitgeber:innen ihren Beschäftigten zur Verfügung stellen. Sie können für Dienstreisen, aber auch für Wege zum Arbeitsplatz und in der Freizeit verwendet werden.
Das KlimaTicket Ö ist eine Fahrkarte, mit der Sie jedes öffentliche Verkehrsmittel in ganz Österreich für ein Jahr nutzen können. Es kostet 1.095 Euro, für junge Menschen und Senior:innen gibt es Vergünstigungen. Bis zu vier Kinder unter 15 Jahren können gegen einen Aufpreis von 110 Euro kostenlos mitgenommen werden. Das KlimaTicket Ö kann als Jobticket genutzt werden.
Es gibt keine Einschränkungen. Es ist möglich, reine Streckenkarten zu wählen, aber auch Zeitkarten wie die Jahreskarte eines Verkehrsverbundes. Besonders bietet sich das neue österreichweit gültige KlimaTicket Ö an – es reduziert den Verwaltungsaufwand rund um Dienstreisen signifikant und ermöglicht flexible Mobilität in ganz Österreich.
Mit Jobtickets wird die Verwaltung zur Vorreiterin in Sachen Klimaschutz, sie macht Nachhaltigkeit im wahrsten Sinne des Wortes „erfahrbar“ und geht mit gutem Beispiel voran. Das bringt auch praktische Erleichterungen mit sich: Die Institution wird vom Verwaltungsaufwand bei der Abrechnung von Dienstreisen entlastet, die Genehmigung und Nachbereitung von Dienstreisen werden beschleunigt. Zudem können oft Parkplätze am Dienstort eingespart werden, wenn der private Pkw häufiger zu Hause bleibt. Darüber hinaus sind Jobtickets steuer-, lohnneben- und sozialabgabenfrei.
Das Jobticket ist ausdrücklich auch zur privaten Nutzung gedacht. Beschäftigte können es sowohl für Dienstwege als auch für Freizeitwege verwenden. Es reduziert damit die Ausgaben für Mobilität und entlastet die Börse der Mitarbeiter:innen.
Die Kosten für das Jobticket hängen in erster Linie von der gewählten Ticketart ab. Sie können von den Arbeitgeber:innen komplett übernommen werden, es ist aber auch eine nur anteilige Kostenübernahme möglich. Ein solcher Zuschuss zum Öffi-Ticket kann mit dem monatlichen Gehalt ausbezahlt werden.
Für die Mitarbeiter:innen ist das Jobticket sachbezugsfrei. Es fallen keine Sozialabgaben und Lohnnebenkosten an. Jobtickets können für Dienst- und Freizeitfahrten genutzt werden. Wird ein Jobticket gewährt, dürfen für die mit dem Ticket abgedeckten Fahrten keine zusätzlichen Fahrtkosten erstattet werden.
Eine Gehaltsumwandlung ist weiterhin nicht möglich. Dies wäre nur dann der Fall, wenn die Kosten des Jobtickets ganz oder teilweise durch Kürzung des steuerpflichtigen Arbeitslohns beglichen würden.
Für manche Jahreskarten gibt es ein Sonderkündigungsrecht auf Kulanzbasis bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, manche Jahreskarten können auch an Dritte übertragen werden. In diesem Fall gibt es somit kein Kostenrisiko für die Verwaltungseinrichtung durch die Gefahr eines Jobwechsels von Beschäftigten. Die konkret möglichen Regelungen sollten vorab mit dem zuständigen Verkehrsverbund abgeklärt werden.
Aus diesen Gründen und auch weil ein Jobticket eine freiwillige Maßnahme der Arbeitgeber:innen ist, wird empfohlen, eine Nutzungsvereinbarung abzuschließen. In dieser sollte festgelegt werden, dass das Jobticket eine freiwillige Maßnahme ist, wie lange es gilt, welche Kosten übernommen werden und dass die Beschäftigten das Ticket insbesondere auch auf Arbeits- und Dienstwegen nutzen sollen. Zudem ist eine Regelung für das Ausscheiden von Beschäftigen aus der Institution zu vereinbaren.
Bis Ende 2022 war der Bezug der Pendlerpauschale nicht möglich, wenn Arbeitgeber:innen ein Jobticket zur Verfügung stellten. Seit 2023 gilt dies nicht mehr: Das Einkommensteuergesetz legt fest (§ 26 Z 5 littera b), dass von Arbeitgeber:innen (ganz oder teilweise) finanzierte Wochen-, Monats- oder Jahreskarten für ein Massenbeförderungsmittel nicht zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit gehören, sofern die Karte zumindest am Wohn- oder Arbeitsort gültig ist. Das Abgabenänderungsgesetz 2022 bestimmt, dass sich bei so definierten Karten die Pendlerpauschale um die von den Arbeitgeber:innen getragenen Kosten verringert. Die Zuwendungen sind verhältnismäßig auf den gesamten Zeitraum der Gültigkeit der Wochen-, Monats- oder Jahreskarte zu verteilen. Es kommt somit zu einer Reduzierung, aber nicht mehr zum Entfall der Pendlerpauschale. Der Pendlereuro kann zusätzlich bezogen werden.
Das hängt von der Art des Tickets ab. Eine Übertragbarkeit ist möglich, muss aber vom Verkehrsverbund vorgesehen sein. Übertragbare Netzkarten können also als Jobticket gewählt werden. Allerdings sind die Kosten, die sich aus der Übertragbarkeit ergeben, nicht sachbezugs-, lohnnebenkosten- und sozialabgabenfrei. Die konkret möglichen Regelungen sollten vorab mit dem zuständigen Verkehrsverbund abgeklärt werden.