Damit Sie kostengünstig und klimafreundlich von A nach B kommen, stellt das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) für Private zahlreiche Förderungen im Bereich der Mobilität zur Verfügung. Gefördert wird die Anschaffung von (E-)Transporträdern, (E-)Falträdern, die Anschaffung von PKW, Mopeds und Motorrädern mit klimafreundlichem Antrieb sowie die dazugehörige Ladeinfrastruktur.
Förderung von (E-)Transporträdern und (E-)Falträdern
Die Anschaffung von Transporträdern mit oder ohne E-Antrieb wird mit einem Mobilitätsbonus von bis zu 1.000 Euro unterstützt. Davon werden 850 Euro durch das Klimaschutzministerium und 150 Euro durch den Sportfachhandel gedeckt. Hier inkludiert ist zudem ein großes Fahrradservice des Sportfachhandels.
Falträder mit oder ohne E-Antrieb sind seit heuer erstmalig mit bis zu 600 Euro förderbar, davon 450 Euro durch das Klimaschutzministerium und 150 Euro durch den Sportfachhandel. Auch hier ist ein großes Fahrradservice inkludiert.
Voraussetzungen
Bei der Anschaffung eines Transport- oder Faltrads mit E-Antrieb muss der Einsatz von Strom aus ausschließlich erneuerbaren Energieträgern gewährleistet sein. Für Privatpersonen ist zudem der Besitz einer Jahreskarte für öffentliche Verkehrsmittel Voraussetzung.
Achten Sie beim Kauf eines Faltrads auch auf die Abmessungen: Diese dürfen die Maße 110 x 80 x 40 cm nicht überschreiten, um in allen ÖBB Nahverkehrszügen und Railjets als Gepäckstück zu gelten. So kann das Faltrad kostenlos im Zug mitgenommen werden. Weiteres zum Thema Fahrradmitnahme in Öffis finden Sie hier.
Förderung für Private |
(E-)Transportrad |
(E-)Faltrad* |
Mobilitätsanteil Bund |
max. 50 Prozent |
max. 50 Prozent |
Mobilitätsanteil österreichischer Sportfachhandel |
150 Euro |
150 Euro |
Weitere Förderdetails
- Der Mobilitätsanteil des österreichischen Sportfachhandels reduziert den Anschaffungspreis um 150 Euro. Der Mobilitätsanteil des Bundes nimmt den reduzierten Anschaffungspreis als Basis.
- Der Bundesanteil ist bei den Förderungen für Privatpersonen mit maximal 50 Prozent der förderfähigen Kosten gedeckelt und reduziert somit den Mobilitätsbonus des Bundes bei günstigen Fahrrädern.
- Rechnungen werden bis zu neun Monate rückwirkend anerkannt.
Fördereinreichungen sind unter folgendem Link möglich: umweltfoerderung.at
Förderung von Elektromobilität
Der Klima- und Energiefonds unterstützt im Rahmen der E-Mobilitätsoffensive des BMK den Ankauf von klimaschonenden und umweltfreundlichen Fahrzeugen mit Elektroantrieb. Neben PKW werden auch E-Mopeds und E-Motorräder gefördert.
Förderfähig ist Anschaffung von neuen Fahrzeugen mit reinem Elektroantrieb (BEV), Brennstoffzellenfahrzeugen (FCEV), Plug-in-Hybridfahrzeugen (PHEV) sowie Elektrofahrzeugen mit Range Extender bzw. Reichweitenverlängerer (REX bzw. REEV) zur Personenbeförderung (Klasse M1) bzw. zur Güterbeförderung (Klasse N1).
Neben der Förderung auf Neuwagen kann auch eine Förderung der Ladeinfrastruktur (kommunikationsfähige Wallboxen oder kommunikationsfähige intelligente Ladekabel) beantragt werden. Dies kann einerseits im Zuge der Anschaffung eines E-Fahrzeuges erfolgen, alternativ kann auch ein separater Förderantrag für die Ladeinfrastruktur gestellt werden.
Voraussetzungen
Der zum Betrieb erforderliche Strom bzw. Wasserstoff muss nachweislich mit erneuerbaren Energieträgern produziert werden.
Förderung für Private
Die Förderung für Fahrzeuge beträgt:
- 3.000 Euro pro PKW mit reinem Elektro- und Brennstoffzellenantrieb bzw.
- 1.300 Euro pro Leichtfahrzeug
- 1.250 Euro pro PKW für Plug-in-Hybridfahrzeuge sowie Elektrofahrzeuge mit Range Extender bzw. Reichweitenverlängerer
- 1.400 Euro pro E-Motorrad (L3e>11 kW)
- 700 Euro pro E-Leichtmotorrad (L3e≤11 kW)
- 450 Euro pro E-Moped (L1e)
Die Förderung für E-Ladeinfrastruktur beträgt:
- 600 Euro für ein kommunikationsfähiges intelligentes Ladekabel oder
- 600 Euro für eine kommunikationsfähige Wallbox (Heimladestation) in einem Ein-/Zweifamilienhaus oder
- 900 Euro für eine kommunikationsfähige Wallbox in einem Mehrparteienhaus als Einzelanlage
- 1.800 Euro für eine kommunikationsfähige Ladestation mit Lastmanagement bei Installation in einem Mehrparteienhaus als Teil einer Gemeinschaftsanlage
Weitere Förderdetails
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss ausbezahlt und ist mit 50 Prozent der Anschaffungskosten begrenzt. Das kann oben genannte Pauschalbeträge reduzieren.
Fördereinreichungen sind unter folgendem Link möglich: klimafonds.gv.at