Die Kombination aus Fahrrad und Bus oder Bahn hat viele Vorteile, nicht zuletzt erspart man sich damit etwa zeit- und nervenraubende Staus. Bei der Mitnahme des Fahrrads im ÖV gilt es jedoch einiges zu beachten. Oft benötigt man beispielsweise ein eigenes Radticket und eine Reservierung. In manchen Fällen darf man mit einem herkömmlichen Fahrrad gar nicht einsteigen. Mit einem Faltrad hingegen gestaltet sich der Transport weitaus einfacher, da es klein zusammengelegt praktischer ist und als Gepäckstück in öffentlichen Verkehrsmitteln mitgenommen werden kann.
Zwischen den Anbietern gibt es dabei verschiedene Regeln zu beachten. In den Beförderungsbestimmungen heimischer ÖPNV-Anbieter findet sich zum Thema "Fahrradmitnahme" folgendes (lt. Erhebung Jänner 2023):
ÖBB
Nahverkehr
In Nahverkehrszügen der ÖBB (S-Bahn, Regionalzug, Regional-Express), die mit einem Fahrradsymbol gekennzeichnet sind, ist eine Fahrradmitnahme ohne Reservierung und bei entsprechender Platzverfügbarkeit möglich. Es wird ein spezielles ÖBB-Radticket benötigt.
Fernverkehr
Im Fernverkehr (Railjet, Intercity, Eurocity, Schnellzug/D-Zug sowie Nightjet) benötigen Sie eine eigene Fahrkarte für das Fahrrad. Das Radticket kostet 10 Prozent des ÖBB-Vollpreises der 2. Klasse (mindestens 2,00 Euro); Wochen- und Monatskarten sind erhältlich. Außerdem ist die Mitnahme des Fahrrads reservierungspflichtig. Die Reservierung kostet online (über die ÖBB-App) 3,00 Euro, beim ÖBB-Kundenservice und am Ticketschalter 3,50 Euro.
Radticket
Radtickets können online über die ÖBB-App, an den ÖBB-Ticketschaltern und telefonisch beim ÖBB-Kundenservice bis zu sechs Monate im Voraus gebucht werden.
Falträder
Falträder können kostenfrei als Handgepäck mitgenommen werden, wenn die Maximalmaße 90 × 60 × 40 cm (Breite × Höhe × Tiefe) betragen. Darüber hinaus dürfen größere Falträder mit den Maximalmaßen 110 × 80 × 40 cm in allen Nahverkehrszügen (ausschließlich in den Mehrzweckbereichen) sowie in allen ÖBB-Railjets (ausschließlich in den gekennzeichneten Gepäckabteilen) kostenfrei mitgenommen werden.
In allen Zügen sind Falträder in den hierfür vorgesehenen Gepäckablagen beziehungsweise -regalen sicher zu verstauen. Allerdings sollte man beim Kauf eines Faltrads sich gut beraten lassen, denn nicht alle Falträder dürfen als Gepäcksstück transportiert werden. Für Falträder, die die Maximalmaße nicht überschreiten, gibt es zudem seit März 2023 eine Förderung. Infos dazu erhalten sie hier.
Für größere Fahrräder bietet die ÖBB innerhalb von Österreich auch ein Haus-zu-Haus-Gepäckservice an, bei dem das Fahrrad von zu Hause abgeholt wird und zur gewünschten Adresse transportiert wird. Der Standardpreis ist 49,00 Euro pro Strecke.
Internationale Strecken
Für internationale Strecken bietet die ÖBB ein „Biking International Ticket“ zum Preis ab 12,00 Euro zuzüglich Reservierungsgebühr an.
Westbahn
Die Mitnahme von Fahrrädern ist kostenpflichtig. Der Preis beträgt bei Online-Anmeldung je nach Strecke zwischen 4,90 und 9,90 Euro. Um einen garantierten Fahrradabstellplatz zu erhalten, ist eine Reservierung erforderlich.
Die spontane Mitnahme von Fahrrädern ist nur bei freien Kapazitäten möglich. Zusätzlich wird hier ein Bordaufpreis von 5,10 Euro verrechnet.
Falträder in Transporttaschen können ohne Reservierung in den Zug mitgenommen werden. Es fallen hier keine weiteren Kosten an.
Wiener Linien
U-Bahn
Auf allen Strecken der Wiener U-Bahn, können Sie Ihr Fahrrad gratis und zu folgenden Zeiten mitnehmen:
Montag–Freitag (werktags): 9 bis 15 Uhr und ab 18:30 Uhr
Samstag, Sonn- und Feiertag: ganztägig
Voraussetzung dafür ist ein ausreichendes Angebot an Stellplätzen im jeweiligen Wagon.
Straßenbahnen und Autobusse
Es dürfen aus Platzgründen ausschließlich zusammengeklappte Fahrräder (Falträder) befördert werden.
Regionalbus von Verkehrsverbund Ost-Region (VOR)
Die Mitnahme eines Rades im VOR-Bus ist nur in speziellen Radtrampern (oder in Bussen mit Fahrradanhänger) gegen einen Aufpreis von 2,00 Euro beziehungsweise 1,00 Euro (für Räder von Personen unter 15 Jahren) möglich. Zusammengeklappte Falträder dürfen in allen öffentlichen VOR-Verkehrsmitteln mitgenommen werden.
Transportfahrräder und Lastenräder dürfen nicht mit den Öffis transportiert werden.