klimaaktiv mobil Förderung für Regionale Radnetzausbauprogramme

Mehrjährige Radnetzausbauprogramme folgen einer Zielnetzplanung und stellen so sicher, dass zwischen den Quellen und Zielen der Gemeinde, der Stadt, der Region sowie darüber hinaus gut geradelt werden kann. Ein Radinfrastrukturausbau der einer solchen Planung folgt, ist dabei nicht nur langfristig kostengünstiger sondern wird im Rahmen von klimaaktiv mobil auch noch besonders attraktiv gefördert.

Allgemeine Informationen zur Förderschiene

Gefördert werden Investitionen in überregionale, regionale und kommunale Radnetzausbauten. Voraussetzung für die Förderung ist die Erstellung oder das Vorhandensein überregionaler bzw. landesweiter, regionaler oder kommunaler Radnetzausbauprogramme, um ein flächendeckendes Radwegenetz gewährleisten zu können.

Im Sinne der Netzwirkung ist es erforderlich, dass Städte und Gemeinden bei der Planung und Umsetzung der Radnetzausbauprogramme mit ihren Nachbargemeinden (mindestens jedoch mit einer Nachbargemeinde) zusammenarbeiten. Größere Städte und Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohner:innen können aufgrund des höheren Binnenverkehrsanteils ein Radnetzausbauprogramm auch selbstständig erstellen und umsetzen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Investitionen in überregionale, regionale und kommunale Radnetzausbauprogramme zum Ausbau der Radinfrastruktur im Hinblick auf die Schaffung wichtiger Verbindungen von lokalen Zentren sowie auch die Anbindung des Radverkehrs an Bahnhöfe und Haltestellen des öffentlichen Verkehrs. Auch Investitionen in Dauerzählstellen und bewusstseinsbildende Maßnahmen sind förderfähig.

Folgende Maßnahmen können gefördert werden, sofern sie sich in der Planung wiederfinden:

  • Radverkehrsinfrastruktur (selbstständige/straßenbegleitende Radwege, Radfahrstreifen, Fahrradstraßen) inklusive Brücken, Unterführungen, Tunnel,...
  • Radabstellanlagen auch mit E-Ladepunkten in Verbindung mit der Errichtung von Radwegen
  • Errichtung von Bike & Ride Systemen an Haltestellen für den einfachen Umstieg innerhalb des Umweltverbundes
  • Dauerzählstellen (Daten sind kostenlos der Öffentlichkeit zugänglich zu machen)
  • Bauliche Maßnahmen (zum Beispiel Duschanlagen, Umkleideräume)
  • Bauliche Maßnahmen für Verleihsysteme in Verbindung mit der Errichtung von Radwegen
  • Wegweisung und Informationssysteme, Leiteinrichtungen und Bodenmarkierungen (sofern diese nicht im Rahmen der StVO vom / von der Straßenerhalter:in auf eigene Kosten anzubringen und zu erhalten sind)
  • Beleuchtung
  • Baumpflanzungen entlang von Radinfrastruktur, wenn diese nachweislich der Attraktivierung der Radinfrastruktur, insbesondere der Beschattung, dienen.
  • Self-Service Stationen (Reparatur-Stationen), die öffentlich zugänglich sind

In Kombination mit baulichen Maßnahmen sind folgende Maßnahmen förderungsfähig und können zur Erhöhung des Basisfördersatzes beitragen:

  • Radverleihsysteme, Radfuhrparks und weitere Maßnahmen
  • Maßnahmen zu Informations- und Leitsystemen sowie zur Bewusstseinsbildung für den Radverkehr
  • Kosten für Maßnahmenpläne zur Umsetzung einer klimaneutralen Mobilität 2040 sowie Kosten für die Erstellung eines Sustainable Urban Mobility Plan (SUMP) - hierbei sind maximal 50 Prozent der Kosten einmalig förderfähig

Immaterielle Leistungen wie zum Beispiel die Erstellung überregionaler, regionaler und kommunaler Masterpläne Radfahren bzw. Radverkehrskonzepte, Planung und Erstellung von Radnetzausbauprogrammen, Planungs- und Beratungsleistungen (Digitalisierungsarbeit für die Graphenintegrationsplattform (GIP)),  Verkehrs- und Mobilitätsmanagementkonzepte, sowie Studien und Gutachten sind dabei ebenfalls förderfähig sofern sie nicht 10 Prozent der förderungsfähigen Investitionskosten übersteigen.

Eigenschaften eines über-/regionalen/kommunalen Radnetzausbauprogramms

  • Gemeinsame überregionale/regionale/kommunale Planung insbesondere im Zusammenschluss von mehreren Gemeinden, Bezirken oder eines Bundeslandes
  • Die Anbindung des Radnetzes an Haltestellen des öffentlichen Verkehrs mit Errichtung von Fahrradabstellanlagen
  • Beinhaltet einen tabellarischen Infrastrukturinvestionsplan (Maßnahmenliste)
  • Ausformulierung quantitativer und qualitativer Ziele
  • Darstellung der Messbarkeit des Erreichungsgrads der definierten Ziele (inklusive Konzept zur mittelfristigen Evaluierung - muss mindestens 1 Dauerzählstelle beinhalten)
  • Die Planung hat sich an bestehenden übergeordneten Planungen (z. B. Masterplan Radfahren) zu orientieren und ist mit der übergeordneten Planungsebene abzustimmen.
  • Ein Planungshorizont von mindestens 3 Jahren

Das Radnetzbauprogramm ist jedenfalls für die interessierte Bevölkerung öffentlich zugänglich zu halten und muss politisch beschlossen sein.

Förderhöhe

Der Basisfördersatz für bauliche Maßnahmen als Netzausbauprogramm für ein bis maximal drei Jahre beträgt 40 Prozent. Eine Ausnahme bilden wettbewerbsrelevante Projektvorhaben (wie beispielsweise Radverleih), für diese ist ein Fördersatz von 20 Prozent vorgesehen. 

Eine Erhöhung des Basisfördersatzes ist durch folgende Zuschlagsmöglichkeiten möglich (maximal 10 Prozent):

  • 5 Prozent bei Umsetzung von baulichen Maßnahmen zur besseren Erreichbarkeit der Haltestellen des öffentlichen Verkehrs
  • 5 Prozent bei zusätzlichen Maßnahmen aus dem Bereich Informations- und Leitsysteme und Bewusstseinsbildung und Investitionen bspw. in "Österreich radelt" von mindestens 0,5 Euro / Einwohner:in (im Projektgebiet) und Jahr
  • 5 Prozent bei zusätzlicher Einbeziehung von weiteren Akteur:innen (weitere öffentliche Gebietskörperschaften, Bauträger:innen, Verkehrsunternehmen, Betriebe) bzw. Einreichung als gesamte Klima- und Energie-Modellregion (KEM) / Klimawandel Anpassungsregion (KLAR) oder als Stadtregion (entsprechend Statistik Austria)

Die maximale Förderung beträgt 50 Prozent der förderfähigen Kosten (bzw. 30 Prozent für wettbewerbsrelevante Vorhaben) und ist mit 120 Euro pro Einwohner:in und Jahr (bezogen auf das angeführte Projektgebiet) begrenzt.

Folgendes ist bei der Antragstellung zu beachten

  • Die Antragstellung erfolgt online und VOR Umsetzung der Maßnahmen, das heißt bevor die Investition unumkehrbar ist
  • Es ist eine Umwelteffektberechnung nötig, welche wir als Beratungsprogramm kostenlos für Sie zur Verfügung stellen
  • Eintragung geförderter Infrastruktur in die Graphenintegrations-Plattform (GIP.gv.at) bzw. Meldung an die zuständige Koordinierungsstelle
  • Eigenmittelanteil von 15 Prozent (Mittel aus dem Kommunalen Investitionsprogramm (KIP) zählen als Eigenmittel)
  • Einhaltung des Bundesvergabegesetzes
  • Einhaltung der Publizitätsbestimmungen (nähere Informationen finden Sie hier)

Die klimaaktiv mobil Bundesförderung ist mit Landesförderungen sowie etwaigen Zuschüssen aus dem Kommunalen Investitionsprogramm (KIP) 2023 kombinierbar.

Einreichungen sind in Abhängigkeit des zur Verfügung stehenden Budgets bis längstens 28.02.2025 (12 Uhr) möglich.

Detailinformationen zur klimaaktiv mobil Förderung von regionalen Radnetzausbauprogrammen finden Sie im Leitfaden auf Seite 12-16. Gerne beraten wir Sie persönlich zu Ihren Mobilitätslösungen!

Veröffentlicht am 02.04.2024

Kontakt

klimaaktiv mobil – Mobilitätsmanagement für Städte, Gemeinden und Regionen komobile - Herry Consult
Helmut Koch, Raphael Glück, Eva Seebacher, Katharina Zauner-Levine, Daniela Hirländer
t: +43 (0)7612 70 911 13

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A-4810 Gmunden, Kirchengasse 3
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