Die Förderoffensive für den Fußverkehr wird fortgesetzt: Unterstützt werden Investitionen in die Fußverkehrsinfrastruktur zur gerechten Platzverteilung in Städten und Gemeinden. Im Fokus des Aktionsprogramms stehen bauliche Maßnahmen sowie bewusstseinsbildende Aktivitäten für die Mobilität zu Fuß. Der Förderleitfaden für Aktive Mobilität und Mobilitätsmanagement gibt Ihnen einen Überblick über alle Förderungen: Zum Leitfaden
Voraussetzung für die Fußverkehrsförderung
Voraussetzung für den Erhalt der Förderung ist die Erstellung eines lokalen Masterplans Gehen bzw. eines örtlichen Fußverkehrskonzeptes, das ein zusammenhängendes, engmaschiges bzw. flächendeckendes Gehwegenetz im Siedlungsgebiet sicherstellt. Hilfestellungen dazu finden sich im "Handbuch Gehen". Die Einbeziehung weiterer wichtiger Akteur:innen (weitere öffentliche Gebietskörperschaften, Bauträger, Verkehrsunternehmen, Betriebe) kann zu einem erhöhten Fördersatz führen. Auch die Umsetzung von bewusstseinsbildenden Aktionen wirkt sich positiv auf den Fördersatz aus.
Die Förderung beträgt jedenfalls maximal 50 Prozent der förderungsfähigen Kosten. Die Antragsstellung muss vor Umsetzung der Maßnahmen erfolgen. Vor allem öffentliche Gebietskörperschaften können im Rahmen Einreichen im Rahmen dieser Fußverkehrsoffensive eine Förderung beantragen. Einreichungen sind bis spätestens 28.02.2025 (12:00 Uhr) vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Mittel möglich.
Maßnahmen für den Fußverkehr
Bauliche Maßnahmen für ein freies Bewegen zu Fuß: Die Gestaltung von Fußgängerzonen, Begegnungszonen, Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung, Umgestaltung von Straßen zu Wohnstraßen, Gestaltung von barrierefreien, umwegvermeidenden Wegen, fußläufige Verbindungen von Ortsteilen und wichtiger Destinationen im Ort, Durchlässigkeit von Fußverkehrsverbindungen durch Öffnung von Durchgängen, Fußgängerinnen- und Fußgänger-Passagen, Querungshilfen und Gehsteigverbreiterungen über zwei Meter hinaus.
Maßnahmen zu Informations- und Leitsystemen sowie zur Bewusstseinsbildung für den Fußverkehr, z. B. Ausbildungs- und Schulprogramme, Veranstaltungen, Kampagnen, Informationsmaßnahmen für den Fußverkehr, etc.
Kosten für im Zusammenhang mit den Investitionen und Betriebskosten stehenden immateriellen Leistungen werden im Ausmaß von maximal 10 Prozent der Kosten gefördert. Darunter fallen Leistungen wie z. B. Planungs- und Beratungsleistungen, Studien und Gutachten, Erstellung von Verkehrs- und Mobilitätsmanagementkonzepten insbesondere Erstellung des Masterplans Gehen beziehungsweise von örtlichen Fußverkehrskonzepten.
Die klimaaktiv mobil Bundesförderung ist mit Landesförderungen sowie etwaigen Zuschüssen aus dem Kommunalen Investitionsprogramm kombinierbar!
Nähere Informationen zu den klimaaktiv mobil Förderungen finden Sie im Leitfaden und gerne hilft Ihnen das zuständige klimaaktiv mobil Beratungsprogramm bei Fragen weiter!