E-Mobilität für Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine
Zusätzlich zu den kostenlosen Beratungs- und Servicedienstleistungen bietet klimaaktiv mobil auch finanzielle Unterstützung in Form von Förderungen.
Was wird gefördert?
Gefördert wir die Anschaffung von neuen E-Fahrzeuge sowie E-Taxi, E-Mietwagen, E-Carsharing, E-Fahrschulfahrzeuge, E-Sonderfahrzeuge, E-Leichtfahrzeuge, E-Zweiräder, (E-)Transporträder, (E-)Falträder. Darüber hinaus werden auch öffentlich zugängliche und nicht öffentlich zugängliche fix installierte Ladestationen (Standsäulen bzw. Wallboxen) gefördert.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Berechnung der Förderung erfolgt in Form einer Pauschale in Abhängigkeit des Fahrzeugtyps bzw. der zur Verfügung gestellten Ladeleistung oder in Form eines prozentuellen Anteils* an den förderungsfähigen Investitionsmehrkosten bis maximal 30 Prozent der umweltrelevanten Investitionskosten (Nettobetrag).
Was sind die Voraussetzungen für die Fördergewährung?
- Einsatz von Strom aus ausschließlich erneuerbaren Energieträgern
- Behaltedauer von mindestens 4 Jahren im Betrieb der geförderten Fahrzeuge und Ladeinfrastruktureinrichtungen
- Gewährung des E-Mobilitätsbonusanteils der Autoimporteure, Zweiradimporteure und des österreichischen Sportfachhandels
- Die Antragstellung erfolgt vor oder nach* Kauf bzw. Errichtung
- Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online
- Vorliegen eines Mobilitätskonzeptes mit Berechnung des Umwelteffektes*
- Nur jener Umwelteffekt der in Österreich mit der umgesetzten Maßnahme erzielt wird ist ausschlaggebend für die Berechnung Förderhöhe*
- Eigenleistung von 25 Prozent der Investitionskosten bei Gebietskörperschaften*
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Unterfertigtes Formular zur Förderungsabrechnung
- Rechnung(en) für die Anschaffungskosten und die Installationskosten
- Leasingvertrag im Falle einer Leasingfinanzierung
- Zulassungsbescheinigung
- Bestätigung über den Einsatz von Strom aus ausschließlich erneuerbaren Energieträgern
- Angebote für alle Projektteile inklusive Vergleichsangebote*
- Bericht des Kreditinstituts (ab Investitionssumme von 100.000 Euro)*
- Bescheide für den Bau und Betrieb der Anlage (sofern erforderlich)*
Detaillierte Informationen zu den klimaaktiv mobil Förderungen finden Sie auch im entsprechenden Leitfaden oder direkt auf der Website der Kommunal Kredit Bank.
Die Anschaffung von (E-)Transporträdern, (E-)Falträdern, E-Fahrrädern wird im Rahmen des Aktionsprogramm klimaaktiv mobil – Aktive Mobilität und Mobilitätsmanagement gefördert. Hier gehts zum Förderantrag.
* Es handelt sich dabei um kombinierte Maßnahmen. Siehe Teil B im Leitfaden.