Aktionsprogramm klimaaktiv mobil – Aktive Mobilität und Mobilitätsmanagement
Mit 2. April 2024 startete das Aktionsprogramm klimaaktiv mobil – Aktive Mobilität und Mobilitätsmanagement mit neuem Leitfaden in die nächste Förderperiode. Informationen zu den jeweiligen Förderschienen und Inhalten finden Sie bei der KPC und auf unserer Homepage. Die Einreichung von Projekten ist, abhängig von dem zur Verfügung stehenden Budget, bis spätestens 28. Februar 2025, 12:00 möglich!
Was wird gefördert?
Gefördert werden klimafreundliche Mobilitätslösungen, die zur Forcierung der aktiven Mobilität und zu umweltschonenden Mobilitätsmanagement auf touristischer Ebene beitragen.
Beispiele für förderungsfähige Maßnahmen für umweltfreundliche Personenmobilität
- Umsetzung von Sharing-Modellen oder Mitfahrbörsen
- Einrichtung von bedarfsorientierten Mobilitätslösungen, Verkehrssysteme und Mikro-ÖV-Systemen wie beispielsweise Wanderbus, Skibus, Bahnhofsshuttle, Rufbus bzw. Taxi, sofern nicht im Rahmen der Finanzierungsinstrumente des öffentlichen Verkehrs (z. B. Bestellerleistungen etc.)
- Mobilitätszentralen
- Veranstaltungsmobilität
- Radabstellanlagen
- Jobräder, Diensträder, (E-)Transporträder, (E-)Falträder, E-Räder
Auch für bewusstseinsbildende Maßnahmen kann eine Förderung in Anspruch genommen werden. Beispiele hierfür sind:
- Bewerbung spezieller Anreizsysteme zur Nutzung klimafreundlicher Mobilitätsangebote
- Bewerbung touristischer Mobilitätsangebote
- Langfristig angelegte Informationskampagnen
- Zielgruppenorientiertes Marketing
Die förderungsfähigen Kosten ergeben sich aus den Investitionsmehrkosten sowie Kosten für Planung, Betrieb und Montage.
Kosten für im Zusammenhang mit den Investitionen und Betriebskosten stehende immaterielle Leistungen wie z. B. Mobilitätsmanagementkonzepte, Planungs- und Beratungsleistungen inkl. erforderlicher Vorleistungen wie z. B. Verkehrszählungen, Digitalisierungsarbeiten für die Graphenintegrations-Plattform (GIP.gv.at) im Projektgebiet, Vor-Ort-Betreuung („Kümmerer“) Mobilitätsbefragungen, Verkehrskonzepte, Studien und Gutachten.
Wie hoch ist die Förderung?
Die maximale Förderung beträgt 750 Euro pro jährlich eingesparter Tonne CO2. Die Förderung ist für alle Antragsteller mit 30 Prozent der förderungsfähigen Investitionsmehrkosten begrenzt. Für Großunternehmen im Rahmen der AGVO mit 25 %; ausgenommen EU-kofinanzierte, nicht wettbewerbsrelevante Vorhaben, deren Förderung mit 50% der förderfähigen Kosten begrenzt ist.
Die Berechnung der Förderungshöhe erfolgt in Form eines prozentuellen Anteils an den förderungsfähigen Investitionsmehrkosten. Die Förderung wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschusses vergeben.
Der Basisfördersatz beträgt 20 Prozent. Zuschlagsmöglichkeiten von 10 Prozent sind durch folgende Punkte möglich:
- 5 Prozent bei der Kombination von mehreren (mind. zwei) Maßnahmen
- 5 Prozent bei der Umsetzung von bewusstseinsbildenden Maßnahmen von mind. 0,50 Euro pro Einwohner:in/Mitarbeiter:in/Betroffenen (im Projektgebiet)
- 5 Prozent bei Einbeziehung weiterer Betriebe/Gebietskörperschaften (bzw. weiterer Entscheidungsträger:innen/Akteure und Akteurinnen)
Detaillierte Informationen finden Sie im Leitfaden sowie im Informationsblatt Förderungsberechnung.
Was sind die Voraussetzungen für die Fördergewährung?
- Die Antragstellung muss vor Umsetzung erfolgen und ist ausschließlich online durchzuführen. Einreichungen sind in Abhängigkeit des zur Verfügung stehenden Budgets bis längstens 28.02.2025 (12 Uhr) möglich.
- Vorliegen eines Mobilitätskonzeptes mit Berechnung des Umwelteffekts. Nur jener Umwelteffekt der in Österreich mit der umgesetzten Maßnahme erzielt wird ist ausschlaggebend für die Berechnung der Förderhöhe.
- Eigenleistung von 15 Prozent der Investitionskosten bei Gebietskörperschaften.
- Angebote inklusive Vergleichsangebote, Bericht des Kreditinstituts, Bescheide für den Bau und Betrieb der Anlage (sofern erforderlich)
- Mindest-Investitionskosten von 10.000 Euro und jährliche CO2 -Einsparung in Höhe von 4 Tonnen belaufen (ausgenommen Fußverkehrs- und Radinfrastrukturprojekte und Maßnahmen, welche gemäß De-minimis-VO unterstützt werden).
Detaillierte Informationen zu den klimaaktiv mobil Förderungen finden Sie auch im entsprechenden Leitfaden oder direkt auf der Website der Kommunal Kredit Bank.