Neben dem Klima- und Umweltschutz bietet das Jobrad-Modell weitere Vorteile wie etwa die Reduktion des Parkraumbedarfs vor Ort, gesundheitsfördernde Effekte bei den Mitarbeitenden sowie durch Vorbildwirkung einen Beitrag zur Bewusstseinsbildung in der Bevölkerung.
Für die Umsetzung des Jobrad-Modells gilt es, eine Nutzungsvereinbarung festzulegen und die steuerrechtlichen Konsequenzen zu bedenken. So gelten die Anschaffungskosten über die Nutzungsdauer hinweg als Abschreibungen (für die klimaaktiv mobil Förderung müssen die Räder mindestens 48 Monate (=4 Jahre) im Gemeindebetrieb bleiben).
In Gemeinden wird meist eine monatliche Nutzungsgebühr vereinbart, welche die Höhe der Abschreibung nicht übersteigt und vom Netto-Gehalt abgezogen wird. Nach der wertmäßigen Abschreibung kann die/der Mitarbeitende das Rad zum Verkehrswert oder zu einem symbolischen Restwert erwerben und in den Privatbesitz übernehmen. Die Gemeinde finanziert die Räder also vor und kann gleichzeitig die klimaaktiv mobil Förderung weitergeben.
Informationen zur Förderung
Um die Elektrofahrradförderung von 300 Euro pro Fahrrad in Anspruch nehmen zu können, müssen mindestens fünf E-Räder in einem Förderantrag zusammengefasst werden. Der Förderantrag wird NACH der Umsetzung bis spätestens 28.02.2025 – 12 Uhr gestellt, wobei die Rechnungen nicht älter als 9 Monate sein dürfen und ein großes Service beinhalten müssen (bzw. beim Kauf direkt vom Hersteller mindestens 3 Jahre Garantie gewährt sein muss). Darüber hinaus muss noch der Nachweis erbracht werden, dass die Räder mit Strom aus ausschließlich erneuerbaren Energieträgern geladen werden (beispielsweise durch einen entsprechenden Stromliefervertrag oder den Nachweis über die Leistung der gemeindeeigenen PV-Anlage).
Neben normalen Elektrofahrrädern können sowohl Gemeinden wie auch Privatpersonen eine Förderung von Transporträdern und Falträdern mit und ohne Elektroantrieb ab dem ersten Rad in Anspruch nehmen. klimaaktiv mobil unterstützt hier mit 900 Euro pro (E-)Transportrad bzw. 500 Euro pro (E-)Faltrad. Fahrradservice/Garantieanspruch und gegebenenfalls Ökostrom-Nachweis sind auch hier Fördervoraussetzung.
Werden mehr als 10 Räder innerhalb dieser Förderperiode beantragt ist zusätzlich eine bearbeitbare Excel-Liste mit Rechnungsnummer, Rechnungsdatum und Rahmennummer bereitzustellen.
Detailinformationen zur klimaaktiv mobil Förderung finden Sie im Leitfaden auf Seite 26-28 (für Privatpersonen auf Seiten 31-33).
Gerne beraten wir Sie persönlich zu Ihren Mobilitätslösungen!