Oberösterreich folgt dem Beispiel Vorarlbergs, geht jedoch in der Umsetzung des Jobrad-Modells noch einen Schritt weiter. Die gesetzliche Verankerung im Dienstrecht schafft eine solide Grundlage für die flächendeckende Einführung des Modells.
Im Gegensatz zur Bundesregelung und der Verordnung in Vorarlberg zeichnet sich das oberösterreichische Modell durch besondere Flexibilität aus: Die Entscheidung zur Einführung wird dem Dienstgeber überlassen, wobei budgetäre Mittel und dienstliche Interessen berücksichtigt werden müssen. Eine Gehaltsumwandlung ist ebenfalls möglich. Der Aufwandsbeitrag wird durch eine Verminderung des Bruttolohns geleistet. Der Abzug darf jedoch nicht mehr als 10 Prozent des Bruttolohns betragen. Diese Verminderung gilt als Umwandlung überkollektivvertraglich gewährter Bruttobezüge.
Nutzer:innen-Kreis wird breiter
Ein besonderes Merkmal des oberösterreichischen Modells ist die Einbeziehung von Landeslehrer:innen. Gemeinden erhalten die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, ob sie das Jobrad-Modell für ihre Bediensteten einführen möchten. Diese Flexibilität ermöglicht es, lokale Gegebenheiten und Bedürfnisse zu berücksichtigen. Dies erweitert den Kreis der potenziellen Nutzer:innen erheblich und unterstreicht den inklusiven Ansatz der Regelung.
Vergleich zu anderen Bundesländern
Oberösterreich hebt sich durch den Umfang und die gesetzliche Verankerung des Jobrad-Modells von anderen Bundesländern ab. Während Vorarlberg als Pionier voranging, geht Oberösterreich mit seiner umfassenden Regelung noch einen Schritt weiter. Mit seiner umfassenden und flexiblen Gestaltung könnte es als Vorbild für ähnliche Initiativen in anderen Bundesländern dienen. Das Jobrad-Modell in Oberösterreich hat das Potenzial, einen signifikanten Beitrag zur Förderung nachhaltiger Mobilität und zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes im öffentlichen Sektor zu leisten.
Die Einführung des Jobrad-Modells in Oberösterreich markiert einen wichtigen Schritt in Richtung umweltfreundlicher und gesundheitsfördernder Mobilität im öffentlichen Dienst.