Neben den zahlreichen nationalen Bemühungen zur Verbesserung der Fahrradfreundlichkeit gibt es nun auch ein gemeinsamen europäischen Vorstoß. Mit der „Europäischen Erklärung zum Radverkehr“ kommt die EU-Kommission den Forderungen des EU-Parlaments und der EU-Mitgliedsstaaten, darunter auch Österreich, nach. Bisher unterstützte die Europäische Union Radverkehrsprojekte vor allem finanziell und durch den Austausch von Good-Practice-Beispielen, eine gemeinsame Radverkehrsstrategie fehlte jedoch.
Wegweiser für das Fahrradfahren in Europa
In der Erklärung wird das Fahrrad als nachhaltiges, leicht zugängliches und erschwingliches Verkehrsmittel anerkannt, das einen großen Mehrwert für die Gesellschaft und Wirtschaft darstellt. Das Fahrrad als einziges Verkehrsmittel, das bei der Nutzung keine Emissionen verursacht (neben dem Zu-Fuß-Gehen), wird dadurch stärker priorisiert. Die Radverkehrsdeklaration dient den EU-Mitgliedsstaaten auch als Leitfaden für zukünftige Maßnahmen und Initiativen für den Radverkehr. Sie enthält acht Verpflichtungen, die für einen guten Radverkehr entscheidend sind, unter anderem den Ausbau der Infrastruktur, die Verbesserung der Sicherheit sowie Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung.
Acht Verpflichtungen zur Verbesserung des Radverkehrs
Die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten haben in der „Europäischen Erklärung zum Radverkehr“ in acht Kapiteln ihre Verpflichtungen zur Verbesserung des Radverkehrs festgelegt. Dazu gehört das Bekenntnis, (I) die Radverkehrspolitik zu stärken und gemeinsam mit den regionalen und lokalen Gebietskörperschaften eine Radverkehrsstrategie zu entwickeln, zu verabschieden und umzusetzen. Darüber hinaus wurde das Ziel formuliert, (II) das Fahrradfahren inklusiv zu gestalten und für alle - unabhängig vom Einkommen - zugänglich zu machen. (III) Entscheidend dafür ist vor allem die Radverkehrsinfrastruktur. Diese soll qualitativ und quantitativ verbessert werden. Dazu sind (IV) höhere Investitionen und bessere Bedingungen notwendig.
Ein weiterer Schwerpunkt der Deklaration ist das Thema (V) Sicherheit. Ziel ist es, die Zahl der Schwerverletzten in der EU bis 2030 im Vergleich zu 2020 zu halbieren. Dies soll durch die Durchsetzung von Verkehrssicherheitsvorschriften, aber auch durch Fahrtrainings und Sensibilisierungsmaßnahmen erreicht werden. Weitere Verpflichtungen betreffen die (VI) Förderung hochwertiger Arbeitsplätze in der europäischen Fahrradindustrie, die (VII) Förderung der Multimodalität und des Fahrradtourismus sowie die (VIII) Verbesserung der Erhebung von Daten zum Radverkehr.
Die deutsche Fassung der Radverkehrsdeklaration können sie hier nachlesen: Europäische Erklärung zum Radverkehr