Der Weg zum EU-taxonomiekonformen Gebäude mit klimaaktiv
Die EU-Taxonomie bietet Investoren, Unternehmen und Projektträgern ein Klassifizierungssystem für die Bewertung der Nachhaltigkeit von Immobilien. Zur Unterstützung bei der Umsetzung der Taxonomie-Anforderungen wurde im Rahmen von klimaaktiv eine umfassende Sammlung zur Taxonomiekonformität im Gebäudesektor mitsamt einer Fülle an praxisorientierten Empfehlungen zur Nachweisführung veröffentlicht. Klimaschutz wird dabei als „wesentlicher Beitrag“ verwendet, die verbleibenden fünf Umweltziele der Taxonomie werden ebenso eingehend als „Do not significant harm“-Anforderungen behandelt.
Gebäude nach dem klimaaktiv-Gebäudestandard online deklarieren und gleich auch noch einen EU-Taxonomie-Check durchführen?
Mit dem klimaaktiv EU-Taxonomie-Check ist das möglich – und zwar kostenlos! Nutzer:innen des klimaaktiv Onlinesystems haben damit eine effiziente und einfache Möglichkeit, ihre Immobilien hinsichtlich EU-Taxonomie-Konformität zu dokumentieren.
Hintergrund
Mit Beschluss der EU-Taxonomie-Verordnung durch die EU-Kommission im Jahr 2020 und der auf diese folgenden delegierten Verordnung der Kommission im Jahr 2021 liegen erstmals EU-weit konsolidierte Vorgaben zur Beurteilung von Investitionen und damit zusammenhängenden Wirtschaftstätigkeiten für die sechs Umweltziele Klimaschutz, Klimawandelanpassung, Schonung der Wasserressourcen, Beitrag zur Kreislaufwirtschaft, Vermeidung von Umweltverschmutzung und Wahrung der Biodiversität vor. Als delegierter Rechtsakt trat die Verordnung mit allgemeiner Gültigkeit und unmittelbarer Wirksamkeit in den Mitgliedsstaaten in Kraft, sie ist ab 1.1.2022 anzuwenden.
Der Gebäude- und Immobiliensektor ist von diesen Regelungen betroffen. Sowohl beim Neubau von Gebäuden, (umfassender) Renovierung als auch beim Erwerb von und Eigentum an Immobilien sind qualitative Mindestanforderungen einzuhalten, damit Taxonomiekonformität festgehalten werden kann. Zusätzlich dazu benennt die Verordnung für einige Instandhaltungs- und Wartungsaktivitäten für Gebäude gesonderte Anforderungen.
Die Vorteile des klimaaktiv Taxonomie-Checks:
- digital und praktisch: Alle benötigten fachlichen Unterlagen können an einem Ort online gesammelt und als digitaler Akt externen Prüfer:innen zur Verfügung gestellt werden.
- leichtere Nachweisführung: Der klimaaktiv Gebäudestandard erfüllt bereits zahlreiche Anforderungen der EU-Taxonomie. Wer bereits über eine Gebäudebewertung nach dem klimaaktiv Gebäudestandard verfügt oder eine solche plant, hat es bei der Nachweisführung zusätzlich leichter.
- PLUS: klimaaktiv stellt eine umfassende Erläuterung zur Taxonomiekonformität im Gebäudesektor sowie praxisorientierte Empfehlungen zur Nachweisführung zur Verfügung.
Immobilienfonds und klimaaktiv Gebäude
Nur der klimaaktiv Gebäudestandard ermöglicht Immobilien die Aufnahme in Fonds, die das Österreichische Umweltzeichen für nachhaltige Finanzprodukte tragen – und diese sind am Finanzmarkt zunehmend gefragt.
Kommen ökologische Immobilienfonds am Finanzmarkt besser an?
Geprüfte nachhaltige Immobilien spielen am Finanzmarkt eine immer bedeutendere Rolle – und das nicht nur wegen des wachsenden Klimabewusstseins. Der Hintergrund: Ambitionierte nationale Klimaschutzziele, internationale Vorgaben und Programme wie EU-Taxonomie und Green Deal prägen Wirtschaftlichkeit und Attraktivität von Gebäuden, und damit auch die Performance von Immobilienfonds. Ökologische, effiziente Immobilien überzeugen auch Investor:innen, die nach rein ökonomischen Kriterien entscheiden: Unter anderem wegen der steigenden Energiekosten und der Bepreisung von CO2 werden sie finanziell immer attraktiver. „Grüne Immobilienfonds brauchen nachhaltige Gebäude, die fit für die Zukunft sind“, betont daher Inge Schrattenecker, Leiterin des Programms klimaaktiv Gebäude.
klimaaktiv und das Umweltzeichen 49
Für Immobilienfonds, die mit dem Umweltzeichen 49 – Nachhaltige Finanzprodukte ausgezeichnet werden, gilt die Vorgabe, dass die betreffenden Immobilien die Mindestkriterien des klimaaktiv Gebäudestandards einhalten müssen. Für noch nicht sanierte Gebäude (Bestandsgebäude) muss ein Sanierungsfahrplan erstellt werden. Der klimaaktiv Leitfaden „Sanierungsfahrplan“ bietet dazu Unterstützung.
In welchen Förderungen und Vorgaben ist der klimaaktiv Gebäudestandard verankert?
Der klimaaktiv Gebäudestandard zählt europaweit zu den erfolgreichsten Gütesiegeln für nachhaltiges Bauen und Sanieren. Seit der Etablierung des Gebäudestandards wurden über 1800 Gebäude (Stand Dezember 2024) nach diesen Qualitätskriterien geplant und errichtet. Der kontinuierliche und beeindruckende Zuwachs ist insofern bemerkenswert, weil der klimaaktiv Gebäudestandard europaweit als strengstes und anspruchsvollstes Bewertungssystem im Bereich Energieeffizienz und Klimaschutz gilt. Mit ein Grund für diesen Erfolg ist die Tatsache, dass immer mehr Förderungen, Richtlinien und Vorgaben des Bundes aber auch der Länder auf die Qualitätskriterien von klimaaktiv referenzieren. Im folgenden Überblick finden Sie die aktuellen Förderung und Richtlinien, bei denen der klimaaktiv Gebäudestandard als Qualitätszeichen für nachhaltige Gebäude implementiert ist:
Die klimaaktiv Kriterien im Qualitätsstandard Silber sind Voraussetzung für eine Förderung durch die Österreichische Hotel und Tourismusbank Gesellschaft m.b.H (ÖHT) in der TOP-Tourismusförderung.
Nach der Einführung des klimaaktiv Gebäudestandards für Beherbergungsbetriebe ist dies ein weiterer erfolgreicher Schritt in Richtung nachhaltiger Tourismusgebäude.
Nähere Informationen:
TOP-Tourismus-Richtlinien auf der Info-Seite der ÖHT.
NEUBAU - Befristete Erhöhung der Absetzung für Abnutzung (AfA) für Wohngebäude (Stand Gesetzesbeschluss vom 20.3.2024)
Für Wohngebäude, die nach dem 31. Dezember 2023 und vor dem 1. Jänner 2027 fertiggestellt werden, besteht die Möglichkeit, in den ersten drei Jahren die dreifache AfA geltend zu machen. Bei Nutzung der beschleunigten AfA kann unabhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme immer die volle Jahres-AfA als Basis für die dreifache AfA herangezogen werden.
Da der reguläre AfA-Satz bei Wohngebäuden 1,5 % beträgt, können in den ersten drei Jahren jeweils 4,5 % der Anschaffungskosten steuerlich geltend gemacht werden, wobei die Halbjahresabschreibungsregelung nicht angewendet wird.
Dies gilt nur für Wohngebäude, die zumindest dem „Gebäudestandard Bronze“ nach dem auf der OIB-Richtlinie 6, OIB-330.6-026/19, basierenden „klimaaktiv Kriterienkatalog in der aktuellen Version 2020“ des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie entsprechen. Alle Informationen zu klimaaktiv BRONZE finden Sie hier.
Die höhere Abschreibung reduziert in den ersten Jahren die Gewinne und somit die Steuerbelastung. Da die Abschreibungsdauer dadurch verkürzt wird, kommt es nach erfolgter Abschreibung zu einem gegenläufigen Effekt.
In den Wohnbauförderungen (WBF) Tirol, Kärnten, Steiermark und Vorarlberg gibt es entweder die höchste Förderstufe oder einen Bonus beim Erreichen des klimaaktiv Standards. In anderen Bundesländern sind einzelne Kriterien der Wohnbauförderung mit den klimaaktiv Kriterien kompatibel und mit einer erfolgten klimaaktiv Deklaration nachweisbar.
Wohnbauförderung Tirol
Die Landesförderung honoriert klimaaktiv-Gebäude mit einem Einmalzuschuss von bis zu 6.000 Euro in der Sanierung, in der Neubauförderung wird klimaaktiv GOLD besonders stark gefördert. Weitere Punkte:
- Im Neubau ist der Einsatz fossiler Heizsysteme nicht mehr zulässig
- Erhöhte Anreize für Nachverdichtung „ohne weiteren Grundverbrauch“
- Förderung von Photovoltaik-Anlagen
- Effiziente Warmwasserbereitung
- Dachbegrünung als Klimawandelanpassung erstmals in der Förderung
- Qualitätsvolle Fahrrad- bzw. E-Bike-Stellplätze werden berücksichtigt
- Vorbereitende Maßnahmen für Ladeinfrastruktur (z.B. Leerverrohrung) werden in der Sanierung gefördert
- Für den Tausch eines bestehenden fossilen Kessels auf ein klimafreundliches System wird ein Einmalzuschuss gewährt
Wohnbauförderung Kärnten
Seit 1.1.2018 gilt das neue Kärntner Wohnbauförderungsgesetz - K-WBFG 2017 mit einem deutlichen Bekenntnis zum energiesparenden, ökologischen und klimaschonenden Bauen und Sanieren! Die Richtlinien, die seit 1.4.2024 gültig sind, bieten attraktive Förderungen für klimaaktiv Gebäude im Neubau und in der Sanierung sowohl für den gemeinnützigen als auch privaten Wohnbau.
- Für neue Mietwohnungen im mehrgeschoßigen gemeinnützigen Wohnbau betragen die Erhöhungsbeiträge zu den angemessenen Gesamtbaukosten 10% bei klimaaktiv SILBER und 12% bei klimaaktiv GOLD.
- Für neue Eigentumswohnungen im mehrgeschossigen Wohnbau gibt es den attraktiven Bonus "Qualitätsstufe klimaaktiv". klimaaktiv Silber Gebäude erhalten zusätzlich 180 €/m² förderbare Nutzfläche, klimaaktiv Gold Gebäude sogar zusätzlich 200 €/m² förderbare Nutzfläche. Der höchstzulässige Kaufpreis einer Wohnung erhöht sich von 2.950 €/m² Nutzfläche auf 3.250 €/m² Nutzfläche, wenn zumindest klimaaktiv Silber erreicht wird.
- Bei Sanierungsmaßnahmen im gemeinnützigen Wohnbau mit welchen nach Durchführung der Arbeiten die Qualitätsstufe für Wohngebäude-Sanierung klimaaktiv Silber erreicht wird, betragen die förderbaren Sanierungskosten höchstens € 900 / m² Nutzfläche bis zum Gesamtausmaß von € 108.000 je Wohnung. Davon werden je nach umgesetzter Maßnahmen 50 bzw. 60% gefördert.
- Bei Sanierungsmaßnahmen von Eigentumswohnungen im mehrgeschossigen Wohnbau mit welchen nach Durchführung der Arbeiten die Qualitätsstufe für Wohngebäude-Sanierung klimaaktiv Silber erreicht wird, betragen die förderbaren Sanierungskosten höchstens € 700 / m² Nutzfläche bis zum Gesamtausmaß von € 84.000 je Wohnung. Davon werden 50% gefördert.
- Neben diesen "klimaaktiv-Boni" für den Geschoßwohnbau finden sich in der Kärntner Wohnbauförderung aber auch zahlreiche zusätzliche Anforderungen und Boni, die sich (ähnlich) auch im klimaaktiv Gebäudestandard wiederfinden, wie z.B. das weitgehende Verbot von fossilen Brennstoffen, Vermeidung sommerlicher Erwärmung, Fahrradabstellplätze, E-Mobilität, Energieverbrauchsmonitoring, Komfortraumlüftung, Umweltbonus (OI3-Index), Begrünungsmaßnahmen, etc.
Wohnbauförderung Steiermark
Eigenheimförderung:
Die Förderung besteht in der Gewährung eines gestaffelten Landesdarlehens in Höhe von max. € 200.000,- pro Förderungsansuchen. Gefördert wird die Errichtung von Eigenheimen (Wohngebäude mit ein oder zwei Wohneinheiten) sowie der Zu- oder Einbau einer neuen abgeschlossenen Wohnung bei einem bestehenden Wohngebäude.
Das Landesdarlehen setzt sich aus einem Grundbetrag und aus einem Zuschlag zusammen. Zumindest einer der angeführten Zuschläge ist verpflichtend nachzuweisen, um eine Förderung in Anspruch nehmen zu können:
Siedlungsschwerpunkt gem. StROG € 10.000,-
Verwendung nachwachsender Rohstoffe € 10.000,-
klimaaktiv Bronze € 10.000,-
klimaaktiv Silber € 20.000,-
klimaaktiv Gold € 30.000,-
Generationen-Wohnhaus € 20.000,-
Eigenheime in Gruppen € 40.000,-
Abbruch des Wohnbestands € 60.000,-
Zuschläge sind miteinander kombinierbar, ausgenommen die klimaaktiv betreffenden Zuschläge untereinander. Die maximal mögliche Förderhöhe beträgt € 200.000,- pro Förderungsansuchen.
Eigenheimförderung Land Steiermark
Wohnbauförderung Vorarlberg
Die Förderung der Instandhaltung, Sanierung und Errichtung von Gebäuden in Gemeinden spielt im Kommunalinvestitionsgesetz 2025 (KIG 2025) eine zentrale Rolle. Der Verweis auf den Gebäudestandard klimaaktiv Silber garantiert, dass Investitionen bei Gebäuden im Eigentum der Gemeinde besonders ökologisch und energieeffizient sind.
Mit dem Inkrafttreten des neuen Kommunalinvestitionsgesetzes 2025 (KIG 2025) gewährt der Bund den Gemeinden einen Zweckzuschuss für nachhaltige Investitionen in die Infrastruktur und zur Steigerung der regionalen Wertschöpfung. In den Durchführungsbestimmungen heißt es unter Punkt 10. „Instandhaltung, Sanierung (einschließlich thermisch-energetische Sanierung sowie der Umstieg von fossilen auf erneuerbare Energieträger) und Errichtung von Gebäuden im Eigentum der Gemeinde, sofern diese nach klimaaktiv Silber-Standard errichtet werden.“
Damit kann für gemeindeeigene Neubauten ein Zweckzuschuss von 80% des gesamten Investitionsvolumens bis zur maximalen Zuschusshöhe der Gemeinde nur beantragt werden, wenn sie im klimaaktiv Silberstandard errichtet werden: Konkret betrifft das z.B. Amtshäuser, Bauhöfe, Veranstaltungsgebäude, Feuerwehren, Arzthäuser und Sonderbauten. Als Nachweis für die Einhaltung dieses Standards ist der Endabrechnung die Urkunde als Ergebnis der Selbstdeklaration anzuschließen.
Der Bundeszuschuss ist äußerst lukrativ und einfach abzuwickeln. Die Gemeinden können den Antrag auf Zweckzuschuss bis 31. Dezember 2027 bei der Abwicklungsstelle – Buchhaltungsagentur des Bundes – für Projekte im Zeitraum von 1. Jänner 2025 bis 31. Dezember 2028 einreichen. Infrage kommen Instandhaltungen, Erweiterungen, Sanierungen und Neubauten gemeindeeigener Gebäude wie Kindertagesstätten, Schulen, Einrichtungen zur Senioren- und Behindertenbetreuung sowie öffentliche Wohnräume und Gemeinschaftsbüros. Abgewickelt wird der Bundeszuschuss über die Buchhaltungsagentur.
Außer den angeführten Baumaßnahmen von Gebäuden wird auch eine Vielzahl anderer Maßnahmen gefördert. Dazu zählen unter anderem der barrierefreie Gebäudezugang, die Ortskern-Aktivierung, die Siedlungsentwicklung nach innen, hocheffiziente Straßenbeleuchtungen, erneuerbare Energieerzeugungsanlagen (z.B. Photovoltaikanlagen) auf gemeindeeigenen Flächen, Abfallentsorgungsanlagen und Einrichtungen zur Abfallvermeidung, Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungseinrichtungen, Breitband-Datennetze, Ladeinfrastruktur für E-Mobilität, die Sanierung von Gemeindestraßen, Radverkehrs- und Fußwege, öffentlicher Verkehr sowie Kinderbetreuungsplätze.
Durchführungsbestimmungen KIG2025
Gefördert wird die thermische Sanierung im privaten Wohnbau für mehrgeschossige Gebäude, die älter als 15 Jahre sind. Förderungsfähig ist die umfassende Sanierung nach klimaaktiv Standard und Einzelbauteilsanierung Fenster.
klimaaktiv als Qualitätslabel im eigenen Unternehmen bzw. Wirkungskreis verankern
Immer mehr Immobilienentwickler, Bauträger aber auch Institutionen verankern die Qualitätskriterien von klimaaktiv in den eigenen Unternehmenszielen und Richtlinien.
Seit Jänner 2020 gibt es einen verpflichtenden nachhaltigen Mindeststandard für alle Neubauten und Generalsanierungen des BIG Konzerns. Das Holistic Building Program (HBP) geht über die gesetzlichen Anforderungen hinaus und stellt sicher, dass alle Projekte der BIG und ihrer Tochter ARE mindestens dem klimaaktiv SILBER-Standard entsprechen müssen. Mit jährlich rund 25 Neubauten und Sanierungsprojekten und einem Auftragsvolumen von rund 380 Mio. Euro hat der BIG Konzern eine große Gestaltungschance. Durch die Umsetzung des Mindeststandards werden die CO2-Emissionswerte deutlich reduziert, klimaschädliche Baustoffe vermieden und der Ausstieg aus fossilen Brennstoffen forciert.
Mit dem Schulentwicklungsprogramm 2020 wurde dieser Mindeststandard auch in konkrete Zahlen gegossen. Die Bundesregierung investiert in den nächsten Jahren 2,4 Milliarden Euro in Österreichs Schulen. Österreichweit wird es damit rund 270 Bauprojekte an den Bundesschulen geben. Die Einhaltung der ökologischen Standards bei Neubauten und Sanierungen wird mit dem HBP Standard der BIG und damit mit dem klimaaktiv Gebäudestandard des BMK als Mindeststandards gewährleistet. Ziel ist das Erreichen von 750 klimaaktiv Punkten (Silber) von max. 1000 möglichen Punkten.
Im Aktionsplan nachhaltige öffentliche Beschaffung (naBe) 2020 wird die Erreichung des klimaaktiv Silber Standards als Voraussetzung für Hochbauprojekte gefordert. Bis dato war im naBe der Verweis auf die klimaaktiv Basiskritieren (klimaaktiv Bronze) verankert.
Sowohl kleinere Gemeinden als auch Städte arbeiten bereits seit mehreren Jahren eng mit den klimaaktiv Regionalpartnern in den Bundesländern zusammen. Ca. 16 Gemeinden und Städte haben bereits per Gemeinderatsbeschluss festgelegt, den klimaaktiv Gebäudestandard bei ihren Gebäuden anzuwenden (z.B. über Gemeinderatsbeschluss)
Nähere Informationen
Darüber hinaus haben sich mehrere Bauträger dazu verpflichtet, ihre Gebäude ausschließlich in klimaaktiv zu bauen und zu sanieren.
Für Immobilienfonds, die mit dem Umweltzeichen 49 – Nachhaltige Finanzprodukte ausgezeichnet werden, gilt die Vorgabe, dass die betreffenden Immobilien die Basiskriterien (klimaaktiv Bronze) des klimaaktiv Gebäudestandard einhalten müssen. Für noch nicht sanierte Gebäude (Bestandsgebäude) muss ein Sanierungsfahrplan erstellt werden.