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Betriebe Projektpartnerschaft

klimaaktiv will engagierte Unternehmen unterstützen und vor den Vorhang holen. Die klimaaktiv Projektpartner:innen im Betriebe Programm sind besonders engagierte Unternehmen. Sie bilden das Netzwerk der „klimafitten Betriebe“.

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klimaaktiv Projektpartner im Betriebe Programm setzen Maßnahmen zur Reduktion der CO2‐Emissionen im eigenen Bereich um und verfügen über einen Klimaaktionsplan zur Erreichung der Klimaschutzziele im Energiebereich bis 2035 und darüber hinaus. Sie arbeiten fortlaufend an der Verbesserung der Energieeffizienz im Unternehmen.

Um die  Projektpartnerschaft eingehen zu können, muss bereits eine Energieeffizienzmaßnahme  oder eine Maßnahme aus dem Bereich Erneuerbare umgesetzt worden sein und ein strategischer Plan für Klimaschutzmaßnahmen bis 2035 und darüber hinaus vorhanden sein. Das Ziel ist, die fossilen Energieträger sukzessive durch erneuerbare Energieträger zu ersetzen und an allen Effizienzschrauben im Unternehmen zu drehen.

Die Schritte zur Projektpartnerschaft

Schritt 1: Einreichung und Interessensbekundung zur Projektpartnerschaft

Nachweis einer umgesetzten Effizienzmaßnahme oder Erneuerbaren Maßnahme über die Einreichplattform effizienzprojekt.at

Die Maßnahmen müssen nach dem 01.01.2022 umgesetzt worden sein und bis 31.12.2024 nachweisbare Einsparungen an kWh und / oder CO2 Emissionen erbracht haben. 

Füllen Sie zusätzlich zur Einreichung bitte das Formular Anhang II - Interessensbekundung zur Projekpartnerschaft und die Maßnahmenliste 2035 aus. Laden Sie diese in der Einreichplattform effizienzprojekt.at hoch.

Die "Interessensbekundung zur Projektpartnerschaft" (Anhang II zur Zielvereinbarung) ist ein wichtiger Bestandteil des Klimaaktionsplans. Sie enthält eine Tabelle zur Angabe der folgenden Werte in den Bereichen Strom, Wärme und Transport:

  • aktueller Energieverbrauch
  • aktueller Anteil erneuerbare Energien  
  • Zielwert Energieverbrauch bis 2035
  • Zielwert Anteil erneuerbare Energien bis 2035.

Alle Einreichungen und der Anhang II - „Interessensbekundung zur Projektpartnerschaft" werden quartalsweise von der Jury bewertet. Nach positiver Bewertung informieren wir Sie und es folgen die nächsten Schritte:

Kernstück der Projektpartnerschaft ist das Monitoringtool mit einem Maßnahmenplan 2035 und darüber hinaus. 

Das Monitoringtool ist ein einfaches Excel-Tool, dass über die gesamte Laufzeit der Projektpartnerschaft mitgeführt und jährlich aktualisiert wird. 

Dieser enthält die bis mindestens 2035 geplanten Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Erhöhung des Anteils Erneuerbarer Energien in den Bereichen Strom, Wärme und Verkehr. Der Ist-Status und die Zielwerte werden bereits im ersten Schritt, in Anhang II festgehalten. Die detaillierte Angabe der Energieverbräuche und Planung der Maßnahmen - der Weg zum Ziel - erfolgt im Monitoringtool.

Sobald Sie das Monitoringtool für ein Betriebsjahr ausgefüllt haben, senden Sie es an uns zur Überprüfung. Nach Freigabe des Maßnahmenplans und Monitoringstools bereiten wir Schritt 3 vor - die „Zielvereinbarung Klimaschutz“. 

Wir erstellen den Entwurf der Zielvereinbarung Klimaschutz inklusive Logonutzungsvereinbarung und übermitteln diesen zur Freigabe an Sie. Nach erfolgter Freigabe erhalten Sie die finale Zielvereinbarung zur Gegenzeichnung. 

Durch das Unterzeichnen der klimaaktiv Zielvereinbarung Klimaschutz bekunden Betriebe ihre Bereitschaft durch entsprechende Maßnahmen fortlaufend ihre Energieeffizienz zu verbessern und ihren CO2-Anteil am Energieverbrauch zu verringern. Dadurch leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele.

Im Rahmen der Auszeichnungsveranstaltung werden Projektpartner offiziell im klimaaktiv Netzwerk willkommen geheißen und vom Klimaschutzministerium ausgezeichnet.

Effizienz in allen Bereichen: Prüfung der in den klimaaktiv Technologieleitfäden empfohlenen Top-Einsparmaßnahmen und bei Relevanz Aufnahme in den Klimaaktionsplan

Energieverbrauchsdaten: monatliche Energiedatenerfassung der Hauptverbraucher in den Bereichen Strom, Wärme und Mobilität

Im Neubau und bei umfassenden Sanierungen von Gebäuden mit Austausch des Wärmeerzeugers sind Wärmeversorgungssysteme auf Basis fossiler Energieträger wie Kohle, Öl und Gas nicht zulässig.

Ab 2030 ist die Nutzung von fossilen Energieträgern zur Raumheizung und für Warmwasser auch in Bestandsgebäuden nicht mehr zulässig.

Es ist zu prüfen, ob der Umstieg auf qualitätsgesicherte Fernwärme möglich ist.

Bei Neuanlagen oder Ersatz von Kühl- oder Gefriergeräten sowie von Prozesskälte gilt: Einsatz von alternativen/natürlichen Kältemitteln (wie zum Beispiel CO2, Ammoniak, Propan …) sowie von Kältemitteln mit einem Global Warming Potential (GWP) von weniger als 150 in der (Neu-)Anschaffung und Optimierung.

Einkauf von 100 Prozent Ökostrom aus Österreich bis spätestens Ende 2027: Empfehlung für Produkte mit Umweltzeichen „UZ 46 Grüner Strom“

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